Schneidewind contra Slawig Amtszeiten gesetzlich begrenzen
Betr.: Schneidewind contra Slawig
Der aktuelle Streit an der Stadtspitze Wuppertals ist kein Einzelfall, sondern in vielen politischen Gremien zu finden und offenbart ein strukturelles Problem: Es fehlt die Akzeptanz, dass in einer Demokratie ein Mandat immer nur auf Zeit, nicht für eine Ära oder gar auf Lebenszeit verliehen wird.
Demokratie und Gesellschaft leben von Erneuerung und Veränderung, gerade in einer schnelllebigen, global vernetzten, hochtechnisierten und digitalen Welt, inhaltlich und personell. Daher wird immer wieder die Begrenzung der Wahlzeiten auf zwei bis drei Wahlperioden, derzeit bezüglich des Bundeskanzlers, diskutiert.
Die Motive für das Klammern an einem Amt, sei es in Parlamenten, Stadträten, Bezirksvertretungen oder Stadtverwaltungen, sind zwar nachvollziehbar und vielfältig: Angst vor Macht- und Bedeutungsverlust, Zweifel an der Qualifikation/Ebenbürtigkeit eines Nachfolgers, Sorge um strategische Kontinuität und vor dem Verlust von Wissen und Erfahrung, Beendigung oder Reduzierung der Bezüge, Angst vor einer persönlichen Neuorientierung.
Das Festhalten an politischen Mandaten und Ämtern über einen langen Zeitraum beziehungsweise über die reguläre Altersgrenze hinaus kann jedoch für schädlich und wenig sozial angesehen werden: Nach Jahren können sich Amtsmüdigkeit, Routine, Seilschaften, Machtfülle, „blinde Flecken“, Ungeduld und Egoismus einschleichen.
Der wichtigste Aspekt: Überlange Mandats- und Amtszeiten schließen jüngere Menschen vom Aufstieg, der Übernahme von Verantwortung und Gestaltung des Gemeinwesens aus, blockieren den demokratischen und gesellschaftlichen Wandel und Wechsel.
Es erscheint mir zudem beruhigender, wenn Menschen über wegweisende, langwirkende Maßnahmen (zum Beispiel Energiewende, Klimawandel, „Nachhaltigkeit“ der Kernenergie, Stadtentwicklung, jahrzehntelange Mietverträge) entscheiden können, deren Folgen sie zu Lebzeiten betreffen werden.
Da die freiwillige Aufgabe von Mandaten und Ämtern nach überlanger Ausübung offenbar nicht erwartet werden kann, sollte die Wählbarkeit per Gesetz auf zwei, maximal drei Wahlperioden, verbunden mit einer Altersgrenze, festgelegt werden.
Offenbar halten es diejenigen, die nicht loslassen können, mit Loriots Bonmot: Ein Leben ohne Mops (Amt) ist möglich, aber sinnlos.
William Schulz