Immobilien-Rundschau Finanzierung: Banken fordern immer mehr Unterlagen
Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten. Heute: Frank Müller mit einer Übersicht über die Dokumente, die Banken heute bei der Immobilienfinanzierung vom Darlehensnehmer erwarten.
Wer eine Immobilie erwerben oder verkaufen möchte, muss sich gut vorbereiten - auch die Finanzierung betreffend. Die Anforderungen an die zur Baufinanzierung einzureichenden Unterlagen sind bei allen Kreditinstituten in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Der Käufer ist darauf angewiesen, zahlreiche Objektunterlagen vom Verkäufer zu erhalten. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen wird es für den Erwerber unmöglich, eine erforderliche Baufinanzierung zu bekommen.
Die einzureichenden Dokumente teilen sich in zwei Gruppen auf. Einerseits sind die persönlichen Unterlagen des Kreditnehmers zusammenzustellen. Dies kann nur der Käufer erledigen. Dazu gehören eine Selbstauskunft, die das Finanzierungsinstitut als Formular bereitstellt, Eigenkapitalnachweise (Kontoauszüge, Auszüge von Lebensversicherungen etc.), Informationen über etwa vorhandene sonstige Immobilien, die letzten zwei bis drei Einkommensteuerbescheide, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die letzte Jahresgehaltsabrechnung (meist aus dem Dezember des Vorjahres), sowie Angaben zu sonstigen Darlehensverbindlichkeiten (z. B. Ratenkredite oder andere Immobilienkredite) und Informationen zu sonstigen Verbindlichkeiten (Unterhaltsverpflichtungen u. Ä.)
Viel umfangreicher sind die Anforderungen an die Objektunterlagen. Hierzu gehören aktuelle Grundbuchauszüge, Flurkartenauszug, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Berechnung des umbauten Raumes des Gebäudes, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Baubeschreibung, Aufstellung über wesentliche Investitionen in den letzten zehn Jahren, Auskünfte aus dem Altlastenkataster, dem Baulastenverzeichnis, Erschließungskostenbescheinigung, Mietvertragskopien (wenn ganz oder teilweise vermietet) und eine Versicherungspolice oder der aktuelle Versicherungsschein.
Bei Eigentumswohnungen werden zusätzlich die Teilungserklärungen nebst etwaiger Nachträge gefordert, die Beschlusssammlung, der aktuelle Wirtschaftsplan, die letzte Hausgeldabrechnung, Informationen über die Höhe der gebildeten Instandhaltungsrücklage und die letzten Versammlungsprotokolle. Die Finanzierungsunterlagen bereitzustellen ist also nicht alleine Sache des Käufers, sondern bedarf umfangreicher Mitwirkung des Verkäufers. Heute ist die digitalisierte Bereitstellung der Daten üblich und sinnvoll, um nicht den ganzen Papierwust für mehrere Banken neu kopieren zu müssen.