Rundschau-Telefonaktion Großes Interesse an barrierefreiem Wohnen

Wuppertal · Wie Barrieren zu Hause beseitigt werden können und wie man das bezahlt – das war Thema einer Leserinnen- und Leseraktion der Rundschau. Die Architektin Sonja Hopf und Finanzierungsexperte Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen beantworteten die Fragen. Hier einige davon.

Symbolbild.

Foto: Agentur LMZ

Wo gibt es finanzielle Hilfen für barrierefreie Anpassungen?

„Es sind wieder Zuschüsse bei der KfW verfügbar. Der Antrag muss gestellt werden, bevor Verträge über Lieferungen, zum Beispiel bodengleiche Dusche, und Leistungen, zum Beispiel Einbau der Dusch, abgeschlossen wurden. Maximal kann man 2.500 Euro für einzelne Maßnahmen erhalten; für den Umbau zum Standard ,Altersgerechtes Haus‘ liegt der höchstmögliche Zuschuss bei 6.250 Euro.“

Ich will meine Garage, die Teil meines Hauses ist, in altersgerechten Wohnraum umbauen und suche einen lokalen Ansprechpartner …

„Wenden Sie sich an die Wohnberatung Wuppertal, Telefon: 0202 / 24222 22. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Die Beratung ist kostenlos.“

Kann man den KfW-Zuschuss und den Zuschuss von der Pflegekasse zusammenpacken und eine Maßnahme damit finanzieren?

„Nein, für ein und dieselbe Maßnahme lässt sich entweder der KfW-Zuschuss oder ein möglicher Zuschuss von der Pflegekasse nutzen. Wurde für eine barrierefreie Toilette das Geld von der Pflegekasse eingesetzt, kann das Geld von der KfW für die bodengleiche Dusche beantragt werden. Die Nutzung eines Bausparvertrages ist immer möglich, denn barrierefreie Umbauten sind ein wohnwirtschaftlicher Zweck. Damit Haus oder Wohnung durch die Umbauten wirklich zu allen Lebenssituationen passen, sollte man sich beraten lassen, zum Beispiel von der Arbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung unter www.bundesarbeitsgemeinschaft-bag.de. Dort findet man die Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern.“

Worin besteht denn eigentlich der Unterschied zwischen „barrierefrei“ und „barrierearm“ besteht …

„Kurz gesagt: ,Barrierefrei‘ entspricht der DIN-Norm 18040-2 barrierefreies Wohnen und wird mit den Landesbauordnungen und technischen Baubestimmungen gesetzlich festgeschrieben. Die Begriffe ,altengerecht’, ,seniorengerecht’, ,barrierearm’, ,schwellenarm’, ,barrierereduziert‘ etc. sind nicht gesetzlich definiert.“

Architektin Sonja Hopf.

Foto: privat

Ich bin Rollstuhlfahrer und ärgere mich immer, dass in meinem Park viel zu wenige Bänke sind. Bei wem kann man das mal ansprechen?

„Beim Tiefbauamt und bei der Behindertenbeauftragten Ihrer Gemeinde.“

Ich möchte einen Aufzug in die erste Etage meiner Mietwohnung. Wen frage ich?

„Der Vermieter muss einverstanden sein. Dann muss geklärt werden, ob ein Aufzug technisch möglich ist, und das weiß ein Architekt.“

Einen Kredit möchten wir nicht. Aber die Zuschüsse für den barrierefreien Umbau würden wir gern mitnehmen …

„Dann ist Eile angesagt. Wie bei jeder Förderung gilt: Geld gibt es, solange der Vorrat reicht. Im Merkblatt Barriere-Reduzierung unter www.kfw.de lesen Sie alle Details zum Antrag. “

Wir haben uns bereits fachlichen Rat zu barrierefreien Anpassungen geholt. Es wäre in unserem Fall technisch sehr schwierig und teuer. Für ein Pflegeheim fühlen wir uns noch zu jung, obwohl ich den Pflegegrad 1 habe. In der Nähe werden barrierefreie Wohnungen gebaut. Gäbe es finanzielle Unterstützung, wenn wir umziehen würden?

„Ja, der Umzug in eine barrierefreie Wohnung zählt als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Er kann nach Paragraf 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI von der Pflegekasse bezuschusst werden. Diese Regelung gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 1. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.“

Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen.

Foto: privat

Meine Mutter ist derzeit in der Kurzzeitpflege, anschließend möchte ich sie zu mir ins Haus holen. Ich habe Fragen zur Wohnungsanpassung und auch zur Pflege. An wen kann ich mich wenden?

„Erster Ansprechpartner ist die Pflegeberatung der Kranken-/Pflegekasse Ihrer Mutter. Dort erfahren Sie, welche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen. Notwendige Maßnahmen der Wohnungsanpassung sollten am besten bei einem Hausbesuch geklärt werden. Hierfür machen Sie einen Termin mit einer Wohnungsberatungsstelle in Ihrer Nähe, zu finden unter www.wohnungsanpassung-bag.de.“

Wir wohnen in einem alten Haus, wollen nicht weg, brauchen aber jetzt eine bodengleiche Dusche, weil uns der Einstieg in die alte Dusche zu hoch ist. Wie gehen wir vor?

„Zuerst müssen Sie die Zustimmung des Vermieters haben. Dann gibt es Varianten: Reicht der Bodenaufbau für eine bodengleiche Dusche nicht, aus, kann eine Dusche mit einer Anschrägung von ca. zwei Zentimetern gewählt werden. Variante 2: Liegt die neue Duschtasse niedriger als der Abfluss, kann eine Pumpe das Duschwasser in den Abfluss pumpen. Variante 3: Ein beweglicher Duschsitz. Sie setzen sich außerhalb der Dusche auf den Sitz, der an der Wand entlang in die Dusch gleitet. Dafür sind keine Veränderungen an der Dusche erforderlich.“

Ich habe zwei Stufen vor meinem Eigenheim, meine Mutter wohnt bei mir. Das Überwinden der Stufen wird für sie langsam schwierig. Welche Möglichkeiten gibt es?

„Zunächst sollten Sie dafür sorgen, dass es beidseitig ein Geländer gibt, das über die Stufen-Enden jeweils 30 Zentimeter hinausgeht, an dem sich Ihre Mutter gut abstützen kann. Wenn das nicht mehr ausreicht, gibt es mobile Rampen und Hebebühnen, die auch im Mietkauf angeboten werden. Welche Variante für Ihre Situation infrage kommt, sollte man im Rahmen eines Hausbesuchs klären.“

Nach einer Hüftoperation kann ich nicht mehr in die Badewanne. Der Einstieg in die Dusche ist auch zu hoch. Wird der Einbau einer bodengleichen Dusche vom Staat gefördert?

„Wenn man einen Pflegegrad hat, gibt es über die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro. Wer vorbeugend umbauen möchte, kann einen Zuschuss von der KfW-Bank aus dem Programm ,Altersgerecht Umbauen‘ in Anspruch nehmen. Den KfW-Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder Bausparkasse. Alternativ kann dieses Problem vorerst auch mit einem Badewannenlifter behoben werden. Den kann der Hausarzt verordnen. Er wird bei starken Bewegungseinschränkungen von der Krankenkasse bezahlt.“

Der Badumbau im Haus wird 20.000 Euro kosten. Welche Alternative gibt es zu einem KfW-Kredit?

„Fragen Sie bei einer Bausparkasse nach einem so genannten Blankokredit. Ein solcher kann bis zu 50.000 Euro gewährt werden, und zwar ohne Grundbucheintrag. Das spart Kosten. Die Bausparkasse prüft natürlich Ihre Bonität. “

Wie hoch kann der Förderkredit der KfW sein, und wie teuer ist er?

„Es gibt einen Kredit bis zu 50.000 Euro zu aktuell zu 3,11 Prozent effektivem Jahreszins bei fünfjähriger Zinsfestschreibung oder 3,45 Prozent bei zehnjähriger Zinsfestschreibung.“

Wir haben ein älteres Haus gekauft und wollen es barrierefrei umbauen. Ist der Kredit der KfW an Einkommen oder Alter der Bauherren gebunden?

„Nein, weder an das Alter noch an das Einkommen. Der Kredit muss über die Hausbank oder eine Bausparkasse beantragt werden. Eine Bonitätsprüfung ist zwingend. Details lesen Sie unter www.kfw.de. Was den Umbau betrifft, sind technische Mindestanforderungen zu beachten.“

Kriegen auch Mieter das KfW-Darlehen für barrierefreie Umbauten?

„Ja, aber schließen Sie zuvor mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung.“

Wann muss ich den Zuschuss für barrierefreie Anpassungen bei meiner Pflegekasse beantragen - vor oder nach dem Umbau?

„Für eine sicher Finanzplanung sollte der Zuschuss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden – zusammen mit dem Kostenvoranschlag vom Handwerker. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist mindestens der Pflegegrad 1.“

Gibt es eine Liste, in der ich Wohnberatungsstellen finde?

„Ja, bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung – www.wohnungsanpassung-bag.de.“