Corona-Pandemie Boostern: Slawig verteidigt Sechs-Monate-Regel

Wuppertal · Krisenstabsleiter Dr. Johannes Slawig hat am Montag (29. November 2021) die Regelung in Wuppertal verteidigt, dass für eine Booster-Auffrischung die letzte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff oder AstraZeneca sechs Monate, die mit Johnson&Johnson mindestens vier Wochen zurückliegen muss. Andere Städte wie Remscheid und Duisburg, aber auch Hausärzte haben den Zeitraum wegen der angespannten Lage bereits auf fünf Monate vorgezogen.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Slawig: „Wie schon im Frühjahr hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Reihenfolge vorgegeben, nach der eine Auffrischungsimpfung erfolgen soll. Diese zeitliche Vorgabe entspricht auch den Vorgaben und Empfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO). Mit den städtischen Kapazitäten ist eine Lockerung dieser Regel nicht zu verantworten, es gilt weiterhin, zunächst die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen.“

Die Menschen, deren mRNA-Impfung sechs Monate zurückliege, seien die Menschen, die auch im Frühjahr als Erstes geimpft wurden, weil sie zur älteren Bevölkerungsgruppe gehören. Berechtigt seien seinerzeit auch die Schwerkranken und das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gewesen. Diese Priorisierung wird mit den geltenden Regeln beibehalten. Wer aus medizinischen Gründen diese Frist nicht halten könne (zum Beispiel eine anstehende Operation oder eine beginnende Chemotherapie), werde beim Hausarzt auch früher eine Auffrischungsimpfung bekommen. Eine solche Indikation könne die städtische Impfstelle aber nicht leisten.

Slawig: „Bei aller Freude über die große Bereitschaft, sich boostern zu lassen, appelliere ich auch an unsere gesellschaftliche Verantwortung, zunächst die Schwächsten unter uns zu schützen. Deshalb heißt es in der Empfehlung der STIKO ausdrücklich: ,Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.‘ Dieser Empfehlung folgen wir an den Wuppertaler Impfstellen mit den festgelegten Regeln.“

Ob die lokale Logistik, darunter auch die Verfügbarkeit der Impfstoffe, ausreichen würde, die Frist für alle Personengruppen wie in anderen Kommunen auf fünf Monate zu verkürzen, sagte Slawig in seiner Stellungnahme nicht.