Warnung der Polizei Trickbetrüger erbeuten mehr als 140.000 Euro

Mettmann / Hilden · Die Polizei warnt erneut davor, auf so genannte „Schockanrufe“ und falsche Polizeibeamten hereinzufallen. Durch diese Maschen sind in den vergangenen Tagen zwei ältere Menschen um insgesamt mehr als 140.000 Euro betrogen worden.

Symbolbild.

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Foto: Christoph Petersen

Am vergangenen Montag (8. Juli 2024) war demnach eine 85 Jahre alte Frau aus Mettmann von einem Mann angerufen worden. Er gaukelte ihr vor, Polizist zu sein, und schwindelte ihr von Einbrüchen in ihrer Nachbarschaft vor. Zwar seien Täter festgenommen worden, weitere aber nicht. Und sei nicht auszuschließen, dass auch sie zum Opfer werden könne. Die Polizei wolle daher ihr Geld und ihre Wertgegenstände aufbewahren, so die Lügengeschichte.

Die 85-Jährige ließ sich überreden, in den kommenden Tagen zu ihrer Bank zu gehen. Dort holte sich Geld und Goldbarren ab – die sie dann an der Wohnungstür einem Mann übergab. Erst am Tag danach wurde ihr bewusst, auf Betrüger hereingefallen zu sein. Das Vermögen im Wert von mehr als 100.000 Euro war da längst weg.

Am Freitag (12. Juli) rief ein Mann gegen 10 Uhr bei einer 81 Jahre alten Frau in Hilden an. Er behauptete, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft zu sein. „Der Anrufer schilderte der Seniorin, ihr Sohn habe einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine junge Mutter ums Leben gekommen sei. Nun müsse die 81-Jährige eine Kaution zahlen, sodass ihr Sohn nicht in Untersuchungshaft müsse“, so die Polizei. „Auch hier wurde die 81-Jährige am Telefon gezielt unter Druck gesetzt – mit dem Ergebnis, dass sie insgesamt 40.000 Euro an ihrer Haustür an einen Abholer übergab.“

Die Polizei warnt vor den Maschen der Trickbetrügerinnen und Trickbetrüger. Sie gibt folgende wichtige Tipps: „Unter keinen Umständen werden Sie Polizei oder Staatsanwaltschaft am Telefon über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder gar Bargeld oder sonstige Wertgegenstände in eine vermeintliche ,sichere Verwahrung‘ nehmen. Auch werden keine sogenannten ,Kautionszahlungen‘ seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gefordert oder angenommen, um Angehörige, die eine angeblich schwere Straftat begangen haben, vor einer sofortigen Inhaftierung zu bewahren. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf! Rufen Sie die echte Polizei in einem eigenständigen Telefonat von ihrem eigenen Haustelefon unter der 110 an!“

(red/jak)