Ab jetzt können Unternehmerinnen und Unternehmer sich beispielsweise online über ihre Wahlberechtigung informieren. Unter der Verwendung der Mitglieds- oder Identnummer kann auf der IHK-Website die aktuelle Zuordnung zu einer der sechs Wahlgruppen geprüft werden.
„Diese Zuordnung ist vor allem wichtig für diejenigen, die für die Vollversammlung kandidieren wollen. Denn die Wahlbewerberinnen bzw. -bewerber können jeweils nur in derjenigen Wahlgruppe kandidieren, in der sie auch selbst wahlberechtigt sind“, heißt es..
Das Tool zur Prüfung der Wahlberechtigung ist unter www.bergische.ihk.de (Dok.-Nr. 13232) zu finden.