Bergische Unternehmerverbände Impfstatus-Abfrage: Forderung nach rechtlicher Klarheit
Wuppertal · Die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände (VBU) fordert eine Regelung, ob tatsächlich nach dem Impfstatus gefragt werden darf. Zur Beseitigung derartiger Zweifel sei eine klare rechtliche Grundlage dringend erforderlich, heißt es.
Das Bundeskabinett hat am 1. September 2021 eine Anpassung und Verlängerung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Diese sieht unter anderem vor, dass der Arbeitgeber bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen kann.
Außerdem ist ein Arbeitgeber weiter verpflichtet, den Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Corona-Test anzubieten. Solche Testangebote sind nicht erforderlich, soweit Arbeitnehmer vollständig geimpft sind. Andere Vorschriften unterscheiden ebenfalls zwischen Geimpften und Ungeimpften.
„Für eine entsprechende Unterscheidung ist aber erforderlich, dass der Arbeitgeber fragen kann, ob eine solche vollständige Impfung gegen den Corona-Virus erfolgt ist. Für ein solches Fragerecht spricht, dass der Gesundheitsschutz aller Mitarbeiter gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des einzelnen Mitarbeiters zum Impfstatus überwiegt“, so die VBU. „Außerdem sieht das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich vor, dass eine Mitwirkungspflicht des Beschäftigten beim betrieblichen Gesundheitsschutz besteht. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist damit keine ,Einbahnstraße‘.“
Durch die politische Debatte in der Politik sZweifel aufgetreten, ob tatsächlich nach dem Impfstatus gefragt werden darf. „Zur Beseitigung derartiger Zweifel ist eine klare rechtliche Grundlage dringend erforderlich. Die Arbeitgeber waren konstruktiv beim Testen, sie waren konstruktiv beim Impfen und haben kompetent und verantwortungsbewusst die betrieblichen Konzepte zur Vermeidung von Ansteckung fortentwickelt“, so die bergischen Arbeitgeber.
„Diese aufgekommenen rechtlichen Zweifel können beseitigt werden, wenn der Bundestag in der kommenden Woche eine klare rechtliche Grundlage für ein entsprechendes Fragerecht schafft. Eine solche klare rechtliche Grundlage ist im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die VBU-Meinung. „Es geht hierbei nicht im Kern darum, den Gesundheitsdatenschutz abzuschaffen. Erforderlich ist ein Fragerecht nur, um für die betrieblichen Konzepte im Rahmen der pandemischen Notlage die notwendigen Informationen für einen optimalen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erlangen.“