Schneidwaren mit der Kennzeichnung „Solingen“ sind markenrechtlich geschützt. In 41 Ländern bestehen Markeneintragungen. Für weitere Länder ergibt sich der Schutz der bekannten Bezeichnung „Solingen“ daneben aus internationalen Verträgen.
Auch über den sogenannten TRIPS-Vertrag (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) kann die Marke Schutz beanspruchen. Der TRIPS-Vertrag gehört zum Vertragswerk der Welthandelsorganisation und gilt in der überwiegenden Mehrzahl der WHO-Mitgliedsstaaten.
Die Bergische IHK arbeitet nach eigenen Angaben anlassbezogen mit auf das Markenrecht spezialisierten Anwaltskanzleien aus der ganzen Welt zusammen – in diesem Fall mit der Berliner Kanzlei InDe-Rechtsanwälte Dr. Hartmann.