Tarifverhandlungen ver.di kündigt Warnstreiks bei AOK und BARMER an

Wuppertal · Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ruft für Dienstag (8. Februar 2022) die Beschäftigten bei den gesetzlichen Krankenkassen AOK und BARMER zu Warnstreiks auf. Hintergrund sind die laufenden Gehaltstarifverhandlungen.

Der Hauptsitz der BARMER auf Lichtscheid.

Foto: BARMER

Am Streiktag sei deshalb „mit Verzögerungen im Ablauf zu rechnen, Versichertenanliegen können verspätet bearbeitet werden“, so ver.di. Bei der AOK in Nordrhein-Westfalen arbeiten rund 11.600, bei der BARMER rund 5.400 Beschäftigte. Die NRW-Streikversammlung findet in digitaler Form statt.

Bei der AOK fordert ver.di eine Erhöhung von 5,9 Prozent (mindestens 200 Euro) für die Auszubildenden 150 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Der Arbeitgeber habe bisher eine einmalige Zahlung im März 2022 von 800 Euro für Tarifbeschäftigte und 300 Euro für Auszubildende angeboten. Erst ab Januar 2023 solle es eine prozentuale Erhöhung der Vergütung

Bei der BARMER will ver.di eine Erhöhung der Vergütung um 3,8 Prozent (mindestens 150 Euro) bei einer gleichzeitigen Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich durchsetzen. Für die Auszubildenden soll es 150 Euro mehr Geld geben. In der ersten Verhandlungsrunde im Januar boten die Arbeitgeber bei einer Laufzeit von 27 Monaten für 2022 eine Einmalzahlung von 1.000 Euro für Beschäftigte und 500 Euro für Auszubildende an. Ab 1. Januar 2023 soll es eine prozentuale Erhöhung von 2,3 Prozent für Beschäftigte und ein monatliches Plus von 50 Euro für Auszubildende geben. Eine Arbeitszeitreduzierung wurde abgelehnt.

„Die Krankenkassen begründen ihre Haltung mit der Belastung der GKV und erforderlichen Beitragserhöhungen. Dies ist aus Sicht von ver.di jedoch nicht akzeptabel, da die Bundesregierung für 2022 bereits einen Milliarden-Ausgleich für die Corona-Belastungen gezahlt hat. Gleichzeitig sind die Leistungsausgaben infolge von Corona gesunken, sodass die finanzielle Lage der Kassen als relativ stabil betrachtet werden darf“, so ver.di.