Bundestagswahl 2021 Sofortwahl ab dem 30. August im Rathaus

Wuppertal · Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 laufen auf Hochtouren. Ab nächster Woche verschickt die Stadt die Wahlbenachrichtigungen. Aufgerufen sind rund 235.000 Wuppertalerinnen und Wuppertaler.

Symbolbild.

Foto: Marco Stepniak/Deutsche Post

Wahlberechtigt sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hier die wichtigsten Infos.

Wahlbenachrichtigungen: Sie werden im Zeitraum vom 23. August bis zum 4. September verschickt. Auf den Wahlbenachrichtigungen finden die Bürgerinnen Bürger alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl. Neben dem Wahldatum und der Anschrift und Bezeichnung des Wahllokals informieren sie auch über die Möglichkeit der Briefwahl. Die Stadt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit ins Wahllokal zu nehmen – das beschleunigt die Abläufe vor Ort. Trotzdem ist es auch möglich, ohne die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal zu wählen. In jedem Fall müssen sich Wahlberechtigte vor Ort mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Briefwahl: Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Möglich ist das entweder per Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, persönlich im Rathaus oder über den Service Internetwahlschein, der im Internet unter www.wuppertal.de/bundestagswahl zur Verfügung steht.

Sofortwahl: Als besonderen Service bietet die Wahlbehörde die Sofortwahl bei der Wahlbehörde im Rathaus (Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Lichthof) an. Vom 30. August bis zum 24. September haben die wahlberechtigten Wuppertalerinnen und Wuppertaler die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2021 bei der Wahlbehörde im Rathaus Wuppertal-Barmen entgegenzunehmen und an Ort und Stelle zu wählen. Die Unterlagen dürfen nur an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Sie an eine andere Person zu übergeben, ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig. Die Erfahrung zeigt, dass es vor allem in der ersten Woche zu längeren Wartezeiten im Sofortwahlbüro kommen kann. Die Wahlbehörde empfiehlt daher allen, denen es möglich ist, auf einen späteren Zeitpunkt auszuweichen.