Carl Theodor von Pfalz-Bayern war nicht nur der vorletzte bergische Landesherr, er herrschte gleichzeitig über ein Länderkonglomerat, das am Umfang gemessen hinter Österreich und Preußen das drittgrößte Territorium im Alten Reich darstellte.
Welche Bedeutung kam aber diesem im Erbgang zusammen gewürfelten Länderverbund tatsächlich zu, wie sahen Politik und Verwaltung im Gesamtstaat und in den Teilterritorien aus? Unter Rückgriff auf das Forschungskonzept der „Mehrfachherrschaften“ diskutiert der Vortrag diese und sich daran anschließende Fragen.