Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osterholz: Berufung nach Urteil eingelegt

Wuppertal · Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen die Entscheidung der Bezirksregierung abgelehnt, dass die Kalkwerke Oetelshofen fünf Hektar im Waldgebiet Osterholz roden dürfen. Nun geht es vor dem Oberverwaltungsgericht weiter.

Spaziergang der Initiative „Osterholz Bleibt!“

Foto: BI "Osterholz bleibt!"

„Das Verwaltungsgericht hat die Klägerinnen und Klägern das Recht abgesprochen, auf Klimaschutz zu klagen. Im Urteil steht unter anderem, Belange der Allgemeinheit, etwa die generelle Bedeutung des Waldes für die Umwelt, könnten sie vor Gericht nicht mit Erfolg geltend machen“, so René Schuijlenburg, einer der Pressesprecher der Initiative „Osterholz Bleibt!“. „Der Ernst der Situation scheint noch nicht überall angekommen zu sein.“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe geurteilt, dass die Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Klima einer der dabei zu berücksichtigenden Belange, dem aber nicht alle anderen Interessen zwangsläufig unterzuordnen seien. „Da es eine Tatsache ist, dass es Alternativlösungen für den Abraum der Firma Oetelshofen gibt und aus dem Grund Teile des Osterholz Waldes gar nicht gerodet werden müssen, ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar“, so Schuijlenburg. „Es steht so einiges im Urteil, das anfechtbar ist. Aus dem Grund wurde Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht. Wir sehen vor dem Oberverwaltungsgericht durchaus gute Erfolgschancen."

Es könne nun jeden Tag gerodet werden. Auch eine Räumung der Waldbesetzung sei jederzeit möglich. „Bis jetzt hat sich die Firma Oetelshofen zwar zurückgehalten, ob das so bleibt, wird die Zukunft zeigen“, so die Initiative. „Obwohl die Kalkwerke viele Hindernisse bei der Alternativlösung für ihren Abraum sehen, scheinen auch sie an die Alternative in der Grube Neandertal interessiert zu sein. Größte Hürde ist der Kreis Mettmann, die sich mit der notwendigen Genehmigung viel Zeit lässt.“

Marjolein Schlütter, eine der „Osterholz Bleibt!“-Sprecherinnen: „Die Firma Oetelshofen hat bereits 2014/15 Abraum zur Grube Neandertal gebracht, da damals eine Böschung abgerutscht war. Jetzt soll dieser Abraum nicht geeignet sein, obwohl Genehmigungsbehörden und Gutachter dies widersprechen. Als Zwischenlösung soll der Kreis Mettmann eine Sondergenehmigung erteilen, damit eine Rodung verhindert werden kann. Mir scheint, dass auch der Kreis Mettmann andere Interessen hat, die sie den Klimaschutz überordnen."