Das Amtsgericht Mettmann hatte die 48-Jährige wegen mehrmaligem Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt, in einem weiteren Fall ebenfalls wegen Leistungserschleichungen zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen.
Den Gesamtbetrag von 8.800 Euro konnte sie nicht begleichen. Die Frau wurde von den eingesetzten Beamten deshalb in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.