Prozess in Wuppertal Traumatische Erfahrungen aus der eigenen Kindheit?

Wuppertal · Im Prozess um die Messerattacke in einem Büro des Bezirkssozialdienstes Uellendahl sagte am Montag (2. Dezember 2019) die Gutachterin aus, die vor fünf Jahren die Inobhutnahme des Kindes der Angeklagten empfohlen hatte.

Der Krankenwagen am Tag der Messerattacke vor dem Gebäude des Bezirkssozialdienstes am Uellendahl.

Foto: Holger Battefeld

In deren Zeugenvernehmung wurde deutlich, dass sie das Mädchen damals nur einmal im Beisein des Kindsvaters gesehen hatte. Sonst habe sie sich bei ihrer Empfehlung auf Vorgutachten bezogen, in denen immer wieder von Kindeswohlgefährdung gesprochen worden sei.

Klar ist mittlerweile: Zum Zeitpunkt der Inobhutnahme hatte es einen Vormund für die damals Fünfjährige gegeben. Den Eltern sei zuvor das Sorgerecht entzogen worden, das Mädchen habe dennoch bei der Mutter gelebt. Das Jugendamt, der Vormund und auch sie selbst hätten vergeblich versucht, den Kontakt zur Mutter herzustellen. Die habe sich den erforderlichen Begutachtungen entzogen und auch eine stationäre Therapie verweigert, die man ihr und auch dem Kind nahe gelegt haben soll. Vor der Inobhutnahme soll es noch ein Krisengespräch der damit befassten Stellen gegeben haben, bei dem man übereingekommen sei, dass die Trennung von Mutter und Kind die einzige Möglichkeit sei, um das Kindeswohl zu sichern. Die Mutter habe man über die geplante Maßnahme nicht informiert, um das Mädchen vor möglichen Eskalationen zu schützen. Am Ende war die Inobhutnahme – unter den Augen des Kindes – dramatisch verlaufen.

Die damals Fünfjährige habe bereits zuvor unter Schreiattacken gelitten. Man sei dazu der Ansicht gewesen, dass die Mutter ihre traumatischen Erfahrungen aus der eigenen Kindheit auf die Tochter übertragen würde. Im Prozessverlauf war bekannt geworden, dass die Angeklagte von einem Onkel über längere Zeit sexuell missbraucht worden sein soll.

Nach der Trennung vom Kindsvater hatte die 47-Jährige offenbar einen Privatdetektiv engagiert, der den Ex-Mann beim Schauen von Pornos fotografiert haben soll. Das hatte zuvor die Leiterin der ärztlichen Kinderschutzambulanz berichtet, die vom Familiengericht im Jahr 2011 damit beauftragt worden war, eine Empfehlung für die Umgangsregelung auszusprechen. Vor Gericht erinnerte sich die Sachverständige nun daran, dass sie die Angeklagte übermäßig besorgt um ihr Kind in Erinnerung habe. Dem Kindsvater habe die 47-Jährige sexuelle Übergriffigkeit gegenüber der Tochter und mangelnde Erziehungsfähigkeit vorgeworfen. Er habe angeblich Sex in Gegenwart des Kindes gewollt und sich Deflorations-Seiten im Internet angeschaut.

„Was die damals erzählt hat, habe ich als dramatisch empfunden“, erinnert sich die Sachverständige an Gespräche mit der Angeklagten. Die habe sie jedoch auch übererregt in Erinnerung. Das Kind war damals für ein Jahr in eine therapeutischen Wohngruppe gekommen und lebt mittlerweile beim Vater. Der war – ebenso wie eine Sozialpädagogin des Bezirkssozialdienstes Uellendahl – bei der Messerattacke im Februar schwer verletzt worden.

Der Prozess wird fortgesetzt.