Ronsdorf Freiliegender Leyerbach: Gefährlich oder nicht?
Wuppertal · Der in einer Rinne offen geführte Leyerbach am Ronsdorfer Ascheweg sorgt für Diskussionen. Die Verwaltung sieht hier keine Gefahrenquelle – im Gegensatz zu Birgit Laaser aus Velbert, die dort als Ortsunkundige im Dunkeln hineinfiel und sich verletzte.
In Höhe der Hausnummer 12 hatte Birgit Laaser in den Abendstunden den Bürgersteig betreten und war bei nächsten Schritt in die Rinne geraten. „Ich landete auf dem Rücken und konnte alleine nicht mehr aufstehen, mit meinen Füßen im Wasser. Zum Glück halfen mir zwei junge Migranten. Ich verletzte mir durch den Sturz mein Knie und meine Hüfte“, so Laaser in einem Schreiben an die Wuppertaler Stadtverwaltung.
Und weiter: „Ich hielt mich später vor einem Schuhgeschäft auf, um das Wasser aus den Schuhen zu schütten. Die Angestellte meinte, es wäre nicht das erste Mal, dass dort Menschen hineinfielen.“ Ihre Frage: „Warum ist dieser Kanal nicht gesichert oder zumindest mit einer Laterne ausgeleuchtet?“
Das städtische Presseamt erklärt dazu auf Rundschau-Anfrage, dass die Situation mit dem offen geführten Leyerbach seit rund 20 Jahren besteht. Eine Unfallhäufung sei nicht bekannt. Es habe lediglich einen Fall gegeben, bei dem sich ein Mann verletzt und die Stadt deshalb verklagt habe. Das Gericht habe seine Klage abgewiesen. Gleichwohl täte es der Stadt leid, dass die Dame aus Velbert ihren Besuch in Wuppertal nicht in guter Erinnerung behalten kann.
Neu ist die Problematik allerdings nicht. Erst im vergangenen Oktober hatte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ronsdorf die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob sich an den Fußgängerüberwegen des offen liegenden Leyerbachs Sicherungen oder Handläufe anbringen lassen, um das Unfallrisiko zu senken. Begründung: Es gäbe immer wieder Unfälle mit stürzenden Fußgängern.
Ergebnis der Prüfung: Die Überquerungen seien gut genug sichtbar und vereinzelte Unachtsamkeiten keine Begründung für bauliche Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum. Jeder Gehwegbenutzer habe sich grundsätzlich den gegebenen Verhältnissen anzupassen – und zudem habe man die gerichtliche Bestätigung, dass hier keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliege. Heißt also: Augen auf in Ronsdorf – vor allem im Dunkeln ...