42 Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten Hotel- und Gastronomiebetriebe, darunter befanden sich auch zehn Wuppertaler Betriebe. In insgesamt 25 Betrieben führten sie neben den Personenbefragungen noch Geschäftsunterlagenprüfungen durch.
Die Zöllner fanden dabei Anhaltspunkte für mögliche Verstöße: Hinweise auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in 32 Fällen, Hinweise auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 21 Fällen, Hinweise auf illegale Ausländerbeschäftigung in einem Fall und Hinweise auf Leistungsmissbrauch in 6 Fällen.
Die Auswertung der Personenbefragungen dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.