Finanzierung der Kindergärten Diakonie prüft Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Wuppertal · Die Diakonie Wuppertal erhält auch weiterhin keine höhere staatliche Finanzierung ihrer Evangelischen Kindertagesstätten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag (13. Januar 2021) in einer Berufungsverhandlung die entsprechende Forderung an die Stadt Wuppertal zurückgewiesen.

Symbolbild.

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Für die Diakonie Wuppertal ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. „Wir sind natürlich nicht zufrieden mit diesem Ausgang. Das Gericht geht von der abstrakten Annahme aus, dass kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen aufgrund der Kirchensteuer einen deutlich höheren Eigenanteil als andere freie Träger aufbringen können. Dies entspricht nicht den realen Gegebenheiten und ist für uns natürlich enttäuschend“, so Geschäftsführerin Marion Grünhage (Geschäftsführerin der Diakonie Wuppertal – Ev. Kindertagesstätten). Eine ungeprüfte Annahme könne keine Basis für eine Gesetzgebung sein.

Das genaue Urteil liegt erst in einigen Wochen vor. Das Gericht will trotz der grundsächlichen Bedeutung keine Berufung zulassen. „Uns bleibt die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Wir werden die detaillierte, schriftliche Urteilsverkündung abwarten und prüfen, ob dies für uns in Frage kommt“, sagt Thomas Bartsch (Geschäftsführer der Diakonie Wuppertal – ev. Kindertagesstätten). Die Diakonie Wuppertal – Evangelische Kindertagesstätten gGmbH bietet Betreuungsplätze in 24 Tageseinrichtungen verteilt über das Wuppertaler Stadtgebiet an.