ver.di kündigt Klage an Verkaufsoffener Sonntag: Nächster Streit

Wuppertal · Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) will den geplanten verkaufsoffenen Sonntag am 3. Dezember 2017 in Elberfeld notfalls gerichtlich verhindern. Der Weihnachtsmarkt als Anlass reiche nicht aus.

Verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld (Archivbild).

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"Antrag und Verfahren sind mit Blick auf die Erfahrungen des Jahres 2016 eine Zumutung. Nichts von dem, was letztes Jahr nach den Gerichtsverfahren an Standards verabredet wurde, findet Berücksichtigung. Auf dieser Basis lehnen wir die beantragte Verkaufsöffnung ab", so Daniel Kolle, ver.di-Geschäftsführer im Bezirk Wuppertal-Niederberg. "Sie ist offensichtlich rechtswidrig. Wir werden im Falle einer entsprechenden Verordnung im Eilverfahren gegen eine Verkaufsöffnung am 3. Dezember vorgehen."

ver.di-Geschäftsführer Daniel Kolle.

Foto: ver.di

Kolle weiter: "Wir betrachten schon den Anlass 'Weihnachtsmarkt‘ selbst nicht als taugliche Begründung. Daneben sind bisher keine Kriterien dargelegt und erfüllt, die für eine rechtmäßige Sonntagsöffnung erforderlich sind." Im Oktober 2016 habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem von ver.di angestrengten Eilverfahren eine ähnliche Konzeption als unzureichend bewertet und die Sonntagsöffnung untersagt.

"Es scheint, als würden sich Stadt und Antragssteller bereits auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Veränderung des Ladenöffnungszeitengesetzes ausruhen. Davor kann ich nur warnen. Ein neues Gesetz bringt den Gemeinden nicht mehr Rechtssicherheit, sondern weniger. Rechtssicher können verkaufsoffene Sonntage nur auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung geplant werden, so wie jetzt auch. Diese Spielregeln sind allen bekannt und überfordern niemanden. Wir fordern die Beteiligten auf, sich auf die Verabredungen zu besinnen und von rechtswidrigen Planungen Abstand zu nehmen", so der Wuppertaler ver.di-Gewerkschafter.