Rat und ver.di stimmen zu Grünes Licht für drei verkaufsoffene Sonntage

Wuppertal · Der Rat hat am Montagabend (20. Februar 2017) der Satzung zu drei verkaufsoffenen Sonntagen in diesem Jahr zugestimmt. Demnach dürfen die Geschäfte anlässlich zu Barmen Live (28. Mai), dem Elberfelder Cocktail (9.

Verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld (Archivbild).

Foto: Rundschau

Juli) und zum Ronsdorfer Weihnachtsmarkt (10. Dezember) jeweils in einem klar begrenzten Gebiet öffnen. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Super- und Getränkemärkte, Bau-, Möbel- und Matratzenmärkte sowie Apotheken.

Die Gewerkschaft ver.di hat bereits ihre Zustimmung zu allen drei Veranstaltungen bekundet: "Es bestehen keinerlei Bedenken in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der drei Verordnungen", heißt es in einem Schreiben von Geschäftsführer Daniel Kolle. Und weiter: "Alle drei Veranstaltungen (...) dürften ohne Einschränkungen taugliche Anlässe für die geplante Verkaufsöffnung darstellen."

Nach den Querelen zwischen Gewerkschaft und Handelsverband wegen der (kurzfristig) abgesagten verkaufsoffenen Sonntagen im vergangenen Jahr betonten die Ratsmitglieder am Montag die zeitgemäße Bedeutung der Sonntagsruhe (Linke) und lobten die Arbeit von ver.di, die zu einem transparenteren Verfahren geführt habe (Grüne). Wichtig seien solche verkaufsoffenen Sonntage vor allem, um in Konkurrenz zu den umliegenden Städten bestehen zu können (CDU).

Weitere Anträge zu verkaufsoffenen Sonntagen liegen aktuell nicht vor, sind aber zu erwarten.