Gewerkschaft ver.di reicht Klage ein ver.di: Eilverfahren gegen verkaufsoffene Sonntage

Wuppertal · "Die Grenze des Erträglichen ist überschritten. Wir leiten am kommenden Donnerstag (27. Oktober 2016) vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Eilverfahren gegen die übrigen verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2016 in Wuppertal ein", kündigt Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer im ver.di Bezirk Wuppertal-Niederberg, am Dienstag (26.

Eine volle Innenstadt am Sonntag - darüber gibt es Streit.

Foto: Sebastian Jarych

Oktober 2016) eine Klage gegen die Stadt Wuppertal an.

Betroffen sind die verkaufsoffenen Sonntage am 6. November 2016 anlässlich des "Herbstfestes" in Elberfeld, Barmen und Vohwinkel und am 4. Dezember 2016 anlässlich der "Weihnachtsmärkte" in Barmen, Elberfeld, Ronsdorf und Oberbarmen. Gibt das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Anträgen der Gewerkschaft ver.di statt, könnten die geplanten Veranstaltungen nur ohne einen verkaufsoffenen Sonntag stattfinden.

"Wir haben lange mit der Stadt, den Einzelhändlern, Werbe- und Standortgemeinschaften über die verkaufsoffenen Sonntage in Wuppertal diskutiert. Man will unser Anliegen und die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen scheinbar nicht verstehen und nachvollziehen. Stattdessen rufen Einzelhändler presseöffentlich verkaufsoffene Sonntage ohne jegliche Abstimmung aus, jubeln Alibiveranstaltungen mit absurden Besucherzahlen in die Höhe und kümmern sich nicht darum, den neuen rechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen", begründet Kolle die Entscheidung.

"Die Stadt hat die rechtlichen Vorgaben selbst skizziert und sich auch an diese zu halten. Keiner der aktuellen Anlässe für den 6. November oder 4. Dezember 2016 kann Grundlage für einen verkaufsoffenen Sonntag in den jeweiligen Stadtbezirken sein. Wenn aus dieser eindeutigen Rechtslage niemand auf Seiten des Handels Handlungsnotwendigkeiten auch für dieses Jahr ableiten will, müssen wir das eben tun", so der Bezirksgeschäftsführer abschließend.