Interview mit Rüdiger Rehbein (Troxler-Schule) „Diskriminierung von Eltern behinderter Kinder“
Wuppertal · Jede Förderschule, die nicht in staatlicher Trägerschaft ist, muss eine neunprozentige Eigenleistung an Schulkosten tragen. Das besagt das Schulgesetz NRW. Für die Troxler-Schule in Barmen, die sich in freier Trägerschaft befindet, sind das 240.000 Euro im Jahr. Verteilt auf die 120 Schüler sind es 167 Euro pro Kopf an Elternbeiträgen im Monat. Ein großes Problem, sagt Rüdiger Rehbein, Vorstandsmitglied der Troxler-Schule.
Rundschau: Herr Rehbein, inwiefern stellt diese neunprozentige Eigenleistung ein Problem dar? Verteilt auf die Eltern der 120 Kinder hört sich die Summe doch stemmbar an?
Rehbein: Als Förderschule für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung hat die Troxler-Schule, wie jede andere Förderschule, einen besonders hohen Personalaufwand. Auf einen Lehrer kommen fünf Schüler. Bei einer Regelschule für nicht behinderte Kinder kommen auf einen Lehrer 20 Schüler. Dies ist die gesetzlich festgelegte Schüler-Lehrer-Relation. Daraus ergibt sich für uns das Problem, dass sich die Eigenleistungskosten eines Lehrers auf nur fünf Elternhäuser verteilen. Bei Schulen mit nicht-behinderten Schüler verteilen sich die vergleichbaren Kosten auf 20 Elternhäuser. In absoluten Zahlen: An einer Schule für nicht-behinderte Schüler sind es nur rund 60 Euro pro Kopf im Monat. Dies ist eine deutliche Benachteiligung von Eltern behinderter Kinder. Ein weiteres Problem für die Troxler-Schule ist die wirtschaftlich-soziale Situation viele Elternhäuser. Sehr viele sind arm und können keinen Beitrag zur Eigenleistung aufbringen. Dies zeigt sich an der hohen Anzahl von Eltern die Teilhabepaket-berechtigt sind. Es werden zwar das Schulmittagessen und die Klassenfahrt bezuschusst, aber eben nicht die staatlich geforderte Eigenleistung. Insgesamt leistet die Elternschaft einen Beitrag von rund 100.000 Euro jährlich. Durch Zweckentfremdung von staatlichen Geldern, die für die Bauunterhaltung und Bauinvestition gedacht sind, hält sich die Troxler-Schule über Wasser. Dementsprechend gibt es einen Sanierungsstau beim Gebäude. Auch gibt es Zuschüsse der Stadt Wuppertal, die aber nicht das Problem der Unterfinanzierung durch das Land NRW lösen.
Rundschau: Welche Kosten deckt die neunprozentige Eigenleistung ab?
Rehbein: Mit dieser Eigenleistung werden die nicht vom Land NRW finanzierten Kosten des Schulbetriebs finanziert, also jeweils neun Prozent Personalkosten der Lehrer und Sachkosten, wie Heizung, Strom, Wasser usw.. Neben der neunprozentigen Eigenleistung gibt es noch die so genannte Trägereigenleistung in Höhe von ca. 70.000 Euro im Jahr. Dies sind die Verwaltungskosten des Schulbetriebs wie Personalverwaltung, Lohnbuchhaltung, Steuerbüro usw. wie auch die Kosten für die Lehrerausbildung. Diese Trägereigenleistung ist eine Eigenleistung im besten Wortsinne, denn hier leistet sich die Troxler-Schule was Eigenes, nämlich den eigenen Schulbetrieb. Diese Trägereigenleistung sind wir auch bereit aufzubringen, aber nicht die vom Staat geforderte neuprozentige gesetzliche Eigenleistung. Im Übrigen ist die Troxler-Schule ein Sparmodell für den Staat. Ein Schüler an einer staatlichen Förderschule kostet 33.000 Euro pro Jahr, hingegen erhält die Troxler-Schule vom Land NRW nur 20.000 Euro pro Jahr und Schüler.
Rundschau: Seit Jahren macht die Troxler-Schule auf das Finanzierungsproblem aufmerksam. Bisher kam es zu keiner Beseitigung der Benachteiligung. Warum eigentlich?
Rehbein: Das Ministerium verweist auf eine vor 15 Jahren gewährte Reduzierung der Eigenleistung von 13 auf 9 Prozent für die Ersatz-Förderschulen. Dass die 9 Prozent für Förderschulen immer noch deutlich zu viel sind, wie das Beispiel der Troxler-Schule zeigt, wird offenbar nicht wahrgenommen. Andere Bundesländer haben das Problem der hohen Pro-Kopf-Belastung in Verbindung mit einem hohen Anteil von armen Elternhäusern schon länger erkannt und gewähren eine 100 Prozent-Finanzierung für Förderschulen. Außerdem verweist das Ministerium auf eine von der Verfassung geforderte Mindesteigenleistung. Deshalb haben wir zwei Lösungsvorschläge gemacht:a) Die gesetzliche Eigenleistung wird im Schulgesetz mit zwei Prozent festgeschrieben. Damit wäre der Mindesteigenleistung genüge getan und die Troxler-Schule hätte eine deutliche Entlastung. b) Das Berliner Modell: In Berlin wird die Eigenleistung reduziert, wenn der Anteil armer Eltern besonders hoch ist. Angewandt auf die Troxler-Schule wäre dies eine Reduzierung der Eigenleistung um fünf Prozent. Dies entspricht ca. 125.000 Euro im Jahr. Dies könnte eine erste Notfall-Lösung sein.
Rundschau: Nun möchte die Troxler-Schule eine Klage gegen die Bezirksregierung und das Land NRW einreichen. Was ist denn das Ziel?
Rehbein: Insgesamt gibt es in NRW 14 Förderschulen in Elternträgerschaft, die wegen der besonderen Situation durch die Schwer- und Schwerstbehinderung ihrer Schüler in dieser prekären Lage sind. Keine dieser Schulen will Schüler ablehnen, nur weil die Eltern arm sind. Aber durch die hohe Eigenleistung sind diese Schulen gezwungen, von den Eltern hohe Beiträge einzufordern, die diese gar nicht aufbringen können. Dies verstößt gegen das Sonderungsverbot.Gleichzeitig ist dies eine Diskriminierung von Eltern behinderter Kinder. Gegen diesen Verfassungsverstoß wollen die Elternvertreter klagen. Zurzeit ist man in Beratungsgesprächen mit Fachanwälten. Es gibt auch die Überlegung, ein Rechtsgutachten eines namhaften Verfassungsrechtlers einzuholen. Aber auch hier spielt die Kostenfrage eine große Rolle.