Das Unternehmern darauf hin, „dass es sich nicht um Beschäftigte der WSW handelt und die Werber auch nicht von den WSW beauftragt wurden“. Man empfehle, „keine persönlichen oder vertraglichen Daten preiszugeben. Im Zweifel sollte man sich den Dienstausweis zeigen lassen.“
Kundinnen und Kunden, die einen Vertrag bei einem solchen Haustürgeschäft abgeschlossen haben, können diesen widerrufen. Zusätzlich können sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, damit die WSW gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße vorgehen können.