Streit nach Unfall-Urteil
Wuppertal · Im September 2014 wurde ein 20-Jähriger Fußgänger auf der Uellendahler Straße von einem Auto erfasst und starb. Der Fahrer war 29 Kilometer pro Stunde zu schnell.
Bis heute erinnern Blumen und Kerzen an den Unfal, der sich in Höhe der Einmündung Eckernförder Straße abgespielt hatte. Auslöser war allein die überhöhte Geschwindigkeit des 29-Jährigen Autofahrers. Das hat das Amtsgericht am vorigen Donnerstag festgestellt. Der Fahrer ist zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, er muss 300 Stunden gemeinnützig arbeiten und 500 Euro an die Verkehrswacht zahlen, um in Freiheit bleiben zu können. Sein Führerschein ist eingezogen.
Laut Urteil war der Mann mit seinem Mazda bei mindestens Tempo 79 stadtauswärts unterwegs, obwohl nur 50 erlaubt sind. Sein Opfer (20) überquerte die Fahrbahn in Höhe der Kreuzung Schleswiger/Eckernförder Straße. Der Fahrer versuchte eine Notbremsung und ein Ausweichmanöver — vergeblich: Sein Fahrzeug rammte den Jüngeren bei etwa Tempo 60, das Opfer wurde über den Wagen hinweg mehr als 20 Meter weit geschleudert. Der junge Mann starb noch in der selben Nacht in einer Klinik.
Ein Gutachter führte aus, dass das Unglück leicht hätte verhindert werden können: Wäre der Angeklagte nur 59 Stundenkilometer gefahren, dann hätte sein Auto vor dem Fußgänger gestanden.
Der 29-Jährige hörte mit gesenktem Kopf, wie ein Freund des Getöteten von dem Abend berichtete: Beide hatten sich gerade fünf Sekunden vor dem Unfall verabschiedet. "Ich hörte ein Quietschen von den Bremsen und habe mich umgedreht. Ich habe jemanden durch die Luft fliegen sehen. Ich dachte erst, das wäre jemand anderes." Er habe seinem Freund erste Hilfe geleistet. Laut anderer Zeugen hat der Fahrer wohl daneben gekniet und gebetet: "'Gib nicht auf' hat er gesagt."
Der Angeklagte hat die Verantwortung für den Tod des Jüngeren angenommen. Sein Verteidiger, Anwalt Harald Benninghoven, stellte die Gefährlichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung heraus: Ein Verstoß um 29 Stundenkilometer bringe ohne Unfall nur ein Bußgeld, nicht mal einen Führerscheinentzug: "Jeder ist mal irgendwann zu schnell gefahren. Das hätte jedem von uns passieren können."
Strafrichter Christopher Hörster wies das zurück: "Es macht einen Unterschied, dass ein Mensch gestorben ist — juristisch, für die Gemeinschaft und für die Familie." Für Tat und Schuld reiche eine bloße Geldstrafe, wie der Verteidiger sie beantragt habe, nicht aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Opfer-Anwalt Michael Blum erklärte unserer Zeitung, er werde die Frage von Rechtsmitteln mit den Eltern besprechen.
Nach dem Prozess kam es unter einigen der rund 50 Angehörigen beider Seiten im Saal zu Streitigkeiten über das Urteil. Wachtmeister des Justizzentrums führten die Beteiligten aus dem Gebäude.