Social Media und Datenschutz — was ist in Deutschland erlaubt?
Die Nutzung der sozialen Netzwerke ist bereits seit einigen Jahren in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Jährlich nutzen immer mehr Menschen soziale Netzwerke, um mit ihren Freunden, Arbeitskollegen und Familienmitgliedern in Kontakt bleiben zu können.
Dabei bieten die unterschiedlichen Anbieter zahlreiche Möglichkeiten, um mit anderen Menschen zu kommunizieren und sich selbst möglichst genau innerhalb des Netzwerks zu präsentieren.
Die beiden Kernfunktionen jeder Social-Media-Plattform stellen dabei die Funktionen "Like" und "Share" dar. Mithilfe dieser können die Nutzer ihre Begeisterung für einen Beitrag bekunden oder diesen sogar auf der eigenen Profilseite teilen, um ihn sämtlichen Freunden zugänglich zu machen. Aus diesem Grund bieten soziale Medien nicht nur enorme Vorteile für private Nutzer, sondern ebenfalls für viele Unternehmen.
Von unbegrenzten Möglichkeiten kann in Deutschland jedoch keine Rede sein. Aufgrund strenger Vorgaben und Richtlinien wird die Nutzung der sozialen Medien bereits jetzt stark eingeschränkt. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Tools und Werkzeuge entwickelt, mit denen Betreiber von Websites ihren Internetauftritt mit einem sozialen Netzwerk verbinden konnten. Auf diese Weise waren Nutzer in der Lage, einen Beitrag auf einer Website oder die Profilseite des Unternehmens direkt auf dessen Website mit "Gefällt Mir" zu markieren oder zu teilen. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sehen jedoch vor, dass keinerlei Daten deutscher Bürger von einem Anbieter in das EU-Ausland übersendet werden dürfen. Da es sich bei Facebook und Co. jedoch meist um amerikanische Unternehmen handelt, können diese Funktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genutzt werden. Zum Umgang mit Social-Plug-ins geben Ratgeber wie der Digital Guide zahlreiche Tipps, um sich gegen Beschwerden und Abmahnungen aufgrund von Datenschutzmängeln abzusichern.
Dem Betreiber einer Website stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um den Schutz der Daten eines Besuchers zu ermöglichen. Während vor einigen Jahren noch ein direktes Teilen und Liken der Beiträge möglich war, können Betreiber einer Website nun eine 2-Klick-Lösung integrieren, um über die Weitergabe der Daten zu informieren. Darüber hinaus können ebenfalls Sicherheitsplug-ins zwischengeschaltet werden, um das Daten-Tracking durch die sozialen Netzwerke umfassend zu vermeiden.
Aus rechtlicher Sicht sind diese Lösungen bereits ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch nicht immer rechtssicher. Sowohl eine 2-Klick-Lösung als auch ein zwischengeschaltetes Sicherheitsplug-in müssen den Nutzer umfassend darüber aufklären, dass sich dieser durch einen weiteren Klick mit der Übersendung seiner Daten einverstanden erklärt. Während die Einbindung von gewöhnlichen Social-Media-Plug-ins in Deutschland rechtswidrig ist, hat aktuell noch kein Gericht über die 2-Klick-Lösung entschieden. Rechtsexperten sind sich deshalb noch uneinig, ob ein Betreiber auch aufgrund eines dieser Plug-ins abgemahnt werden kann. Bildrechte: Flickr Social Media apps Jason Howle CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten