Amtsgericht Wuppertal "So gehen Sie ins Gefängnis"

Wuppertal · Derbe Predigt für einen Angeklagten aus Wuppertal: In seinem Prozess um Diebstahl von Kosmetika musste sich der Mittzwanziger eine klare Ansage von Amtsrichterin Monika Adam anhören.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Sie verhängte gegen den vorbestraften Mann vier Monate Gefängnis — ohne Bewährung. Das Fazit der Richterin: "So was können Sie in Marokko machen, aber hier nicht."

Der Angeklagte sagte über sich selbst, er sei Heroin-Konsument — und er wünsche sich eine Therapie. Zum Geschehen in der Elberfelder City vom Herbst 2018 gab er Widersprüchliches an. Mal wollte er in dem betroffenen Laden nie gewesen sein. Dann wiederum habe er mutmaßlich ausgemusterte Ware mitgenommen, die auf dem Boden gelegen habe.

Nein, verkaufen wollte er die Sachen nicht: "Die wollte ich einer Frau schenken." Die Richterin fragte nach: "Und die braucht außer Nagellack noch zehn Kajalstifte?" Auf den teils unpassenden Ton des Mannes gemünzt fügte die Richterin warnend hinzu: "Und quatsch' mich nicht mit ,Du' an, sonst gibt's Ärger."

Eine Verkäuferin und ein Polizist bestätigten die Vorwürfe. Der Angeklagte erklärte, das sei gelogen. Das Urteil übertrifft noch den Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte drei Monate gefordert — mit Bewährung, weil es die erste Freiheitsstrafe sei.

Richterin Adam: "Das sehe ich nicht mal am Horizont. Der Angeklagte ist drogenabhängig und wird wieder Diebstähle begehen." Und, zum Angeklagten gewandt: "Geldstrafen haben Sie gar nicht beeindruckt, wie vermutlich unser ganzes Rechtssystem. So lasse ich Sie nicht über die Straße gehen. So gehen Sie ins Gefängnis."

Der Angeklagte kann das Urteil angreifen. Bis zur Rechtskraft bleibt er auf freiem Fuß.