Laubbläser-Streit vor Gericht "Schreiben Sie's auf 'nen Zettel"
Wuppertal · Es gibt Leute, die mögen keine Laubbläser. Und lassen sich das auch etwas kosten ...
Klar will er was sagen, wettert der Angeklagte, ein Rentner (79) aus Barmen. Er lässt den Richter nicht mal halb durch die Belehrung durchkommen, wonach er schweigen dürfte. Laut Anklage hat der Rentner vergangenen Herbst einen Gärtner beim Laubbläser-Einsatz beleidigt. Der 79-Jährige hält dagegen: "Der hat den ganzen Mist bei uns in den Hauseingang reingeblasen. So eine Sauerei!"
Wie ein bergischer Fels sitzt der Mann am Angeklagtentisch, die Arme vor der Brust. Die ausgeblichene Schiffermütze bleibt auf dem Kopf. Er ist ohne Anwalt erschienen. Klar habe er geschimpft! Die Nachbarin sei 90! Was soll die denken, wenn der Flur so aussieht!
Ob er "Arschloch" gesagt habe, oder "Bettnässer" — fragt der Richter nach. Der Angeklagte winkt ab: "Kann sein." An der Stelle braust die Staatsanwältin auf: "Warum haben Sie denn dann Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt?" Die Antwort: Bestimmte Dinge müssten eben mal gesagt werden.
Seine Geldstrafe nimmt der Angeklagte aber dann doch noch ohne Urteil an: 375 Euro, entsprechend einem halben Monatseinkommen. Der 79-Jährige dazu, im knurrigen Ton: "Schreiben Sie's auf 'nen Zettel." Er werde eine Rechnung bekommen, erwidert die Staatsanwältin. Doch das war's ihm wohl wert.