Offener Brief von „Haus und Grund“ Schmutzwassergebühren: „Bescheide unter Vorbehalt“
Wuppertal · Hermann Josef Richter, erster Vorsitzender des Vereins Haus und Grund Wuppertal und Umgebung, hat mit Blick auf die Abwassergebühren einen offenen Brief an Wuppertals Kämmerer Dr. Johannes Slawig geschrieben. Der Wortlaut.
„Sehr geehrter Herr Dr. Slawig,
nach dem das Urteil des OVG NRW in Bezug auf die Kalkulation der Abwassergebühren den Kommunen engere Grenzen setzte, hat die Stadt Wuppertal konsequenterweise die Bescheidung der Abwassergebühren eingestellt, damit keine rechtswidrigen Bescheide ergehen.
Auch wenn diese Entscheidung als erste Maßnahme zur Minimierung von Widersprüchen und Klagen richtig war, sollte nunmehr darüber entschieden werden, wie die Abrechnung der Schmutzwassergebühren kurzfristig wieder aufgenommen werden kann, da die Hauseigentümer auf die Bescheidung der Gebühren angewiesen sind.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt warten einige tausend Eigentümer auf die Festsetzung der Schmutzwassergebühren, damit diese mit den Mietern abgerechnet werden können. Je länger die Bescheidung ausgesetzt wird, desto mehr Hauseigentümer laufen Gefahr, dass sie die Schmutzwassergebühren nicht mit den Mietern abrechnen können und die Kosten in der Folge selbst tragen müssen, z.B. Verfristung der Betriebskostenabrechnung. Mieter ziehen aus und sind wegen Zeitablaufs nicht mehr auffindbar u.v,m.
Weiterhin führt die Aussetzung der Schmutzwassergebührenberechnung zu einem nicht unerheblichen Arbeitsstau bei all denjenigen, die Betriebskostenabrechnungen nicht endgültig fertigstellen können, weil die Bescheide fehlen. Dies betrifft die Hausverwaltungen wie auch uns als Haus & Grund Verein.
Uns ist bewusst, dass die Neukalkulation der Schmutzwassergebühren mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist und einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Hauseigentümer gehen.
Daher schlagen wir vor, die Bescheidung der Schmutzwassergebühren wieder aufzunehmen und die Bescheide unter Vorbehalt der Neukalkulation der Gebühren zu stellen. Dies hätte den Vorteil, dass die Hauseigentümer, Hausverwaltungen und wir die Betriebskostenabrechnungen zunächst rechtssicher erstellen können. Eine Korrektur im Nachhinein zu Gunsten der Mieter ist jederzeit möglich, während eine Nachbelastung nach Fristablauf rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Weiterhin regen wir an, dass in die Bescheide ein Hinweis aufgenommen wird, dass die endgültige Festsetzung der Gebühren auf der Basis des OVG NRW Urteils nach der Neukalkulation der Schmutzwassergebühren erfolgt und daher gegen den vorliegenden vorläufigen Bescheid weder Widerspruch erhoben noch geklagt werden muss.“