Rauchen in Kneipe: Wirt muss zahlen
Weil er Gästen erlaubt hatte, in seinem Lokal zu rauchen, muss ein Kneipier aus Barmen 300 Euro zahlen.
Eigentlich ist es ja verboten, das Rauchen in Kneipen. Und das seit immerhin anderthalb Jahren. Und doch: Für viele Raucher gehören sie eben fest zusammen, das Bier und die Zigarette. Und das führt immer wieder dazu, dass Gastwirte schwach werden, Gesetz Gesetz sein lassen und dem schmachtenden Gast einen Aschenbecher neben das Bierglas stellen. Doch nicht jedem Gast schmeckt das.
Genau das brachte dem Wirt einer Nostalgie-Kneipe in Nähe des Barmer Bahnhofs jetzt eine Anzeige ein. Die Stadt verhängte ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro, gegen das der 44-Jährige — er streitet die Vorwürfe ab — Einspruch einlegte. Mit dem Ergebnis, dass sich Wirt und die beiden Nichtraucherinnen jetzt vor dem Amtsgericht wiedersahen.
Für Michael Wolff, Leiter des Ordnungsamtes, eine Ausnahmesituation. 14 Mal, so zählten seine Kollegen, sei es in diesem Jahr zu solchen Bußgeldern wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot gekommen. Meist im Rahmen von Routinekontrollen. "Wir machen keine speziellen Rauch-Kontrollen in Gaststätten", sagt Wolff. Manchmal bekäme er Hinweise von Gästen, aber so konkret wie in diesem Fall sei das nie.
Die beiden Frauen, die den Wirt angezeigt hatten, landeten zufällig in der Kneipe, erzählten sie als Zeuginnen vor Gericht. Eigentlich wollten sie in den Barmer Bahnhof, dann zog es sie jedoch weiter. In der Kneipe fühlten sich dann wohl. Gemütlich sei es dort gewesen, sagten sie. Bis, ja bis der Wirt ganz selbstverständlich die Aschenbecher auf den Tisch gestellt habe und die Gäste ebenso selbstverständlich begonnen hätten zu rauchen. Da war es dann aus mit der Gemütlichkeit für die beiden Nicht-Wuppertalerinnen.
Ihre Aussagen überzeugten das Gericht, so dass der Wirt seinen Einspruch schließlich zurücknahm. Die 300 Euro Bußgeld muss er jetzt zahlen. Im Falle einer Wiederholung verdoppelt sich der Betrag. Weitere Sanktionen muss er aber erst mal nicht fürchten, erklärt der Ordnungsamtsleiter. "Sollte jemand immer wieder gegen das Gesetz verstoßen und das Bußgeld in Kauf nehmen, würden wir schon überlegen, ob wir ihm die Konzession entziehen", so Wolff. "Aber das ist rein hypothetisch."