Landgericht Wuppertal Drogen, Waffen und ein unstetes Leben
Wuppertal · Der Fall eines 34-jährigen Wuppertalers, der wegen Drogenhandels angeklagt ist, ist vor dem Landgericht Wuppertal weiter verhandelt worden.
Zwar hatte der mittlerweile in Solingen wohnende Angeklagte bereits im ersten Termin sein „Geschäftsmodell“ weitgehend erklärt und bereut, einen schwunghaften Handel mit Marihuana, Kokain und Amphetaminen aufgezogen zu haben, um seine Schulden bezahlen zu können. Die stammten aus ungebremstem Rauschmittelkonsum in Wuppertal, später in Solingen. Das hatte schon mal zu Verurteilungen geführt. Hinzu kam der misslungene Versuch einer Selbständigkeit. Das Gericht wollte nun auch die Waffenfunde der Polizei und sein recht unstetes Leben in den vergangenen Jahren näher aufgeklärt wissen.
Die Machete zum Beispiel, die laut Foto der Polizei griffbereit auf einer Kommode lag, sei nur für das Foto von der Polizei selbst dorthin gelegt worden, protestierte der Angeklagte. Eingepackt habe sie in einer Glastischschublade gelegen, nicht erkennbar und erst recht nicht für den schnellen Zugriff gedacht.
Keinen Widerspruch gab es hingegen zu dem Baseballschläger, der an die Wand genagelt gewesen wäre. Nicht zutreffend und keine reine Dekoration sei das gewesen - so der Polizist, der die Wohnung durchsucht hatte. Man hätte sie im Fall der Fälle einfach aus der Halterung nehmen können.
Viel Ungeklärtes blieb auch bei der Vernehmung der ehemaligen Bewährungshelferin des Angeklagten im Raum stehen, die ihn erst in Wuppertal und bis zum Abschluss eines weiteren Verfahrens auch in Solingen betreut hatte. „Das war keiner, der ruhig zu Hause sitzen konnte“, erklärte sie dessen sprunghafte Verhalten in der Vergangenheit.
Hin- und hergerissen sei er gewesen, immer wechselnde Tätigkeiten, teilweise in Zeitarbeit. Zu einer konkreten Ausbildung habe er sich nicht durchringen können, das Geld wäre ihm zu wenig gewesen. Eine Gewerbeanmeldung? Sowas habe sie nie bei ihm gesehen und ob die geschilderten Beschäftigungen wirklich so existiert hätten, vermochte sie nicht zu sagen: „Er musste ja nicht ehrlich zu mir sein.“
Problematisch seien auch seine schwierigen Partnerschaften gewesen, mitbekommen habe sie bei einem Hausbesuch einen der mehrfachen Polizeieinsätze aufgrund von Gewalttätigkeiten gegen eine „temperamentvolle Partnerin“. Überrascht reagierte sie auf die gefälschten Drogenscreenings, über die sie nicht informiert gewesen sei. Von der Glaubwürdigkeit des Angeklagten habe sie keine sehr positive Meinung.
Der psychologische Gutachter, der eine zweite Untersuchung in der JVA hatte abbrechen müssen, erbat weitere Termine, um sein Gutachten abschließen zu können. Deshalb wurde die Verhandlung unterbrochen und wird am 26. August weitergeführt.