Johannes-Rau-Gymnasium Nach "Betverbot" keine Ermittlungen
Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft Wuppertal nimmt keine Ermittlungen gegen Wuppertaler Lehrer auf, die ein gegen Muslime gerichtetes Verbot religiöser Rituale auf dem Gelände des Johannes-Rau-Gymnasiums in Barmen angeordnet hatten.
Das teilt die Strafverfolgungsbehörde auf Nachfrage mit. Nach Berichten über das so genannte Betverbot waren Mitglieder der Schulleitung angezeigt worden.
Laut Mitteilung ging es bei der Anzeige um einen möglichen Eingriff in die Religionsfreiheit. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert: "Selbst wenn man das als gegeben sehen würde, wäre keine Straftat erkennbar." Nötigung etwa setze Gewalt oder eine Drohung voraus. Dafür gebe es aber keine Anzeichen. Baumert: "Wir haben nur Straftaten zu verfolgen."
Die Schule war Ende Februar durch eine hausinterne Anordnung der Schulleitung weltweit in die Schlagzeilen geraten. Das Beten von Schülern und die dafür im Islam nötigen rituellen Waschungen — in diesem Fall in den Toilettenräumen — seien verboten. Nach Informationen unserer Zeitung laufen zum Konflikt weitere Gespräche in der Schulgemeinde.