Ganztagsgymnasium Johannes Rau Schulleitung verbietet religiöse Rituale
Wuppertal · Das Ganztagsgymnasium Johannes Rau sorgt derzeit in den sozialen Medien für Aufregung. Die Schulleitung fordert in einem abfotografierten Schreiben das Kollegium dazu auf, muslimischen Schülern rituelle Waschungen und das Beten auf dem Schulgelände zu verbieten.
Dies sei nicht gestattet.
Auf Rundschau-Anfrage hat sich am Mittwochmorgen die Bezirksregierung Düsseldorf zu den Vorwürfen geäußert. Demnach ist das Schreiben authentisch. "Bei der erwähnten Mitteilung handelt es sich um ein Schreiben der Schulleitung vom 16.02.2017 an das Kollegium. Dies ist irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt", sagt Dagmar Groß als Pressesprecherin der Bezirksregierung in Düsseldorf.
Anlass sei laut Schulleitung der Wunsch gewesen, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen. Mehrere Lehrer als auch Schüler hätten sich durch das Verhalten der Mitschüler bedrängt fühlten. "Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern", heißt es weiter. "Die Schulleiterin hat dazu die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG, geht der Religionsausübungsfreiheit vor. Daher müssen zum Beispiel auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen."
Die Bezirksregierung betont auch, dass das Gymnasium ihr bekannt als Schule mit einem großen Engagement für die Integration von Schülern anderer Religionen oder Herkunftsländer sei.
Unabhängig davon hält die Bezirksregierung die in dem Schreiben getroffene Wortwahl für unglücklich. Gerade für Außenstehende könne hier ein falscher Eindruck entstehen. Denn das Beten ist jedenfalls dann unbedenklich möglich, wenn es den Schulbetrieb nicht beeinträchtigt. Die Schulaufsicht ist mit der Schulleitung im Gespräch und wird sich über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit berichten lassen.