Abschaffung der OB-Stichwahl Grüne: „Schwarzer Tag für die kommunale Demokratie“
Wuppertal / Düsseldorf · Die Wuppertaler Grünen kritisieren den Beschluss des NRW-Landtags scharf, die Stichwahl bei der Oberbürgermeister-Wahl bereits ab dem kommenden Jahr abzuschaffen.
Der Fraktionsvorsitzende Marc Schulz: „Heute ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie. Mit der Abschaffung der Stichwahl nehmen CDU und FDP den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen demokratische Rechte, die in jedem anderen Bundesland selbstverständlich sind. Denn unser Bundesland wird nach dem Willen des Landesgesetzgebers künftig das einzige ohne zweiten Wahlgang bei Oberbürgermeisterwahlen sein.“
Gerade Wuppertal sei ein gutes Beispiel dafür, was das künftig bedeute. „Bei der OB-Wahl 2015 lag der Amtsinhaber Peter Jung mit 37,5 Prozent knapp vor Andreas Mucke. In der Stichwahl zwei Wochen später setzte sich dann der im ersten Wahlgang unterlegene Andreas Mucke mit fast 60 Prozent gegen Jung durch, wobei Mucke fast 20.000 Stimmen mehr als im ersten Wahlgang erreichte. So wäre also ohne einen zweiten Wahlgang im Jahr 2015 nicht nur ein Kandidat mit deutlich geringeren Legitimation gewählt worden, sondern sogar ein Kandidat, für den sich eine übergroße Mehrheit bei der Wahl nicht ausgesprochen hatte. Der Verzicht auf die Stichwahl ist also keine Lappalie, sondern stellt eine Einschränkung des Wählerwillens dar, die wir für nicht akzeptabel halten“, so Schulz.
Der grüne Fraktionsvorsitzende wundert sich über den Wuppertaler FDP-Landtagsabgeordneten Marcel Hafke. Dass der Liberale „in namentlicher Abstimmung für die Abschaffung stimmte, wirft Fragen auf, hatte er doch erst 2011 für die Wiedereinführung gestimmt“. Schulz begrüßt die Ankündigung der grünen Landtagsfraktion, den Beschluss vom Landesverfassungsgerichtshof NRW prüfen zu lassen. Man hoffe, „dass der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof die Abschaffung der Stichwahl noch rechtzeitig stoppt“.
Kritiker werfer vor allem der CDU vor, ihren Kandidatinnen und Kandidaten schützen zu wollen. Die Landesregierung argumentiert dagegen, dass bei der Stichwahl deutlich weniger Bürgerinnen und Bürger abstimmen.