Prozess Gericht spricht Scharia-Polizei frei
Wuppertal · Das Landgericht Wuppertal hat die Mitglieder der sogenannten Scharia-Polizei freigesprochen.
Die Angeklagten hätten bei ihrem Auftritt in der City Elberfeld nicht gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Der Vorsitzende Richter stellte klar: "Jede andere Auslegung würde gegen den Grundsatz verstoßen: Keine Strafe ohne Gesetz. Das wäre ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Was eine Straftat ist, legt der Gesetzgeber fest."
Laut Feststellungen waren die sieben Angeklagten (25 bis 34 Jahre alt) im September 2014 von der Polizei an der Neumarktstraße angetroffen worden. Mehrere trugen Warnwesten mit dem Auftdruck "Sharia Police". Einer filmte das Geschehen. Der mutmaßliche Anführer, der bundesweit als sogenannter Salafist bekannte Sven Lau, hielt Reden über Glücksspiel, Alkoholkonsum und Bordellbesuche. Diese seien nach islamischer Auffassung abzulehnen. Die Gruppe veröffentliche das Video später im Internet.
Das Gericht folgte den Plädoyers der Verteidiger. Die Warnwesten seien eben nicht zu vergleichen mit denen von Behörden: "Hier sind junge Leute durch die Stadt gezogen, die unter ihren Warnwesten völlig anders angezogen waren, als die Polizei." Ein Zeuge hatte die Aktion der Männer in Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharia Police" für einen Junggesellen-Abschied gehalten.
Laut Gericht ist die Strafbarkeit schon deshalb nicht gegeben, weil weder Polizei noch mehrere Gerichte Einigkeit darüber erzielen konnte. Es fehle an der Absicht der Angeklagten, das Recht zu brechen. Nur die Staatsanwaltschaft wertete das Geschehen als verbotene, uniformierte Versammlung. Sie hatte Geldstrafen für die Männer (25 bis 34 Jahre alt) beantragt. In mehreren Fällen wegen "psychischer Beihilfe".
Die Verfahrenskosten von schätzungsweise mehr als 20.000 Euro soll die Landeskasse tragen. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich. Das Verfahren gegen Sven Lau wurde abgetrennt, weil er sich wegen Terrorismus-Vorwürfen verantworten muss.