Verkehr „Fahrlässige Behinderung“
Wuppertal · Vera S. parkte im Juli hinter einem Radarwagen des Ordnungsamtes. Nach einem verbalen Disput mit dessen Fahrer setzte sie ihr Auto weg — und vergaß die Angelegenheit. Bis jetzt der (doppelt teure) Bußgeldbescheid kam...
"Ich war spät dran und entsprechend froh, als ich am Montag, 4. Juli, gegen 16 Uhr direkt vor der Schwimmschule an der Oberen Lichtenplatzer Straße einen freien Parkplatz entdeckte. Gerade eingeparkt und im Begriff, meinen Sohn abzuschnallen, wurde ich barsch aufgefordert, den Wagen zu entfernen", schildert Vera S. rückblickend die Situation.
Auch wenn sie jetzt erkennt, direkt hinter einem "Blitzer" zu stehen — so einfach vertreiben lassen will sie sich nicht. Und fragt, sie hat den Anruf noch gespeichert, um 16.04 Uhr umgehend bei der Polizei nach. Von da kommt, so die junge Mutter, die Antwort: "Wenn dort kein Parkverbot ist, können Sie stehen bleiben." Diese Mitteilung allerdings gefällt dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht, er besteht weiterhin darauf, dass sie den Platz räumt und verlangt ihren Ausweis. Den er, auch wenn nicht sofort, bekommt.
Um weiteren Ärger zu vermeiden, setzt Vera S. nun ihr Auto weg, möchte aber anschließend ihren Ausweis zurück. Und muss sich ohne weitere Erklärung anhören: "Den bekommen sie erst, wenn die Kollegen da sind." Minuten später sind besagte Kollegen vor Ort, die Frau erhält ihren Ausweis — und den Kommentar: "Die Anzeige kommt..."
Vera S. bringt nun ihren Sohn in die Schwimmschule. Dort erfährt sie von anderen Müttern, dass auch die beim Versuch, an der fraglichen Stelle zu parken, in ähnlich unhöflicher Manier "verjagt" wurden.
Mit der Zeit vergisst die Wuppertalerin den ärgerlichen Vorfall. Bis am Mittwoch, 30. November, also fast fünf Monate später, per Postzustellungsurkunde der Bußgeldbescheid kommt. Und der ist nicht ohne: Weil sie nicht sofort den Anweisungen des Ordnungsdienstmitarbeiters gefolgt ist, soll sie zahlen. Wobei auffällt, dass in Sachen ordentlicher Rechtschreibung im Ordnungsamt Handlungsbedarf besteht: "Wegen fahrlässiger Behinderung einer Amtshandlung auf der Straße Obere Lichtenpülatzer Straße... Sie stellgen sich mit ihrem Fahrzeug hinter... Auf den Hinweis des Mitwarbeiters ... regierten Sie nicht..." Bußgeld: 75 Euro. Doch damit nicht genug: Vera S. wird vorgeworfen, am 29. Juli 2016 (das Datum ist falsch!) die Angaben zu ihrer Person verweigert zu haben, was die Betroffene gegenüber der Rundschau vehement bestreitet. Zusätzliches Bußgeld dafür: 50 Euro.