Führerschein Geblitzt in der Probezeit: Welche Konsequenzen drohen Fahranfängern

Der mitunter unbeliebteste Platz, um eine „Erinnerungsfoto“ zu kassieren, ist vermutlich im Auto. Denn wenn ein Foto im Auto geknipst wird, dann hat das nur selten mit einer Erinnerung oder einem Andenken zu tun. Stattdessen bedeutet das, dass man autofahrend die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet hat oder zu wenig Abstand zum Vordermann gehalten hat.

Ein Foto VOM Auto, das mögen viele passionierte Autofahrer gerne. Doch IM Auto beim Zu-Schnell-Fahren geblitzt zu werden, das ist eine wahre Horrorvorstellung – vor allem für Fahranfänger.

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Ein Bußgeld ist meist die bittere Konsequenz aus diesem Missverhalten im Verkehr. Womit jedoch Fahranfänger in der Probezeit rechnen müssen, ist im Bußgeldkatalog ausführlich niedergeschrieben.

Wer bei einer Geschwindigkeitsübertretung "geblitzt" wird, muss mit einer Geldstrafe und Punkten rechnen. Für Fahranfänger könnte sich die Probezeit verlängern.

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Die Bloß-Nichts-Zu-Schulden-Kommen-Lassen-„Probezeit“ …

… dauert zwei Jahre. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Fahrerlaubnis erstmals erworben wurde – also wenn der Fahrlehrer den Führerschein übergibt –, gilt die Probezeit. Wer binnen dieser Zeit Regeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese sind wiederum abhängig davon, was im Straßenverkehr schiefgelaufen ist. Die erste, grobe Unterscheidung ist zweigeteilt:

1. Eine „schwerwiegende Regelmissachtung“ heißt im Fachjargon „A-Verstoß“. Und das wiederum bedeutet, dass die Probezeit sich von zwei auf vier Jahre verlängert. Darüber hinaus muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen.

2. Eine „weniger schwerwiegende Regelmissachtung“ heißt im Fachjargon „B-Verstoß“. Zur Gewichtung gilt die folgende Faustregel: Zwei B-Verstöße wiegen ebenso viel wie ein A-Verstoß.

A-Verstoß vs. B-Verstoß. Was ist eigentlich der Unterschied?

Der Unterschied zwischen A- und B-Verstoß kann für einen Fahranfänger in der Probezeit weitreichend sein, denn die Strafen variieren sehr. Die folgende Tabelle zeigt, was unter einem A- bzw. B-Verstoß verstanden wird:

A-Verstoß

  • Fahren ohne Begleitperson (beim Führerschein ab 17)
  • Fahrerflucht nach Unfall
  • Fahrlässige Körperverletzung/Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Geschwindigkeitsverstöße (> 21 km/h)
  • Missachten der Null-Promille-Grenze
  • Missachten der Überholregeln (rechts überholen, Überholen im Überholverbot)
  • Missachten der Vorfahrts- und Abbiegegebote
  • Missachten des Abstandsgebots (> 1/2 Tacho)
  • Rücksichtsloses Verhalten gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern

B-Verstoß

  • Behinderung von Personen beim Abbiegen oder im öffentlichen Raum (z.B. an der Haltestelle)
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis
  • Fahren ohne Ladungssicherung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Mangelnde Absicherung eines Pannenautos am Straßenrand
  • Parken auf Autobahnen und Schnellstraßen
  • Überziehen der Hauptuntersuchung (> 8 Monate)
  • Unerlaubtes Benutzen eines (fremden) Fahrzeugs

 Diese Konsequenzen drohen nach einem Verstoß

Welche Konsequenzen einem Fahranfänger während der Probezeit drohen, ist mitunter abhängig von der Art des Verstoßes. Die Konsequenzen gleichen einem Stufenmodell, das deutlich macht, ab wann der Führerschein sicher weg ist:

1 x A-Verstoß oder 2 x B-Verstoß:

  • Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
  • Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht.

2 x A-Verstoß oder 4 x B-Verstoß:

  • Der Fahranfänger erhält eine offizielle Verwarnung.
  • Je nach Vergehen wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angeraten.

4 x A-Verstoß oder 6 x B-Verstoß:

  • Der Führerschein wird auf unbegrenzte Zeit entzogen. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist kann ein Antrag gestellt werden, die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten. Im Einzelfall kann auch eine MPU Pflicht sein.

 Dieser Bußgeldkatalog gilt bei erhöhter Geschwindigkeit

Nachdem es in der Vergangenheit häufiger Diskussionen zum Bußgeldkatalog und zu den Strafen gegeben hat, die erhoben werden, wenn man zu schnell unterwegs war, gibt es mittlerweile etwas mehr Klarheit. Denn aufgrund des Formfehlers in der StVO-Novelle gelten wieder die alten Strafen. Wie es dazu gekommen ist, beschreibt die Redaktion des swr.de in diesem Artikel. Wer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, missachtet, muss aktuell mit diesen Strafen rechnen:

  • Innerorts gibt es Strafen zwischen 15 und 35 Euro, wenn bis zu 20 km/h zu schnell gefahren wurde. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt in Flensburg (zum Bußgeld von 80 Euro). Ab 26 km/h zu schnell kostet das Vergehen 100 Euro, einen Strafpunkt in Flensburg und je nach Fahrerhistorie auch einen Monat Fahrverbot.
  • Außerorts gibt es eine ähnliche Staffelung. Allerdings kostet ein Vergehen unter 20 km/h „nur“ 10 bis 30 Euro Bußgeld. Ab 21 km/h werden 70 Euro Strafe fällig, plus einen Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h kostet das Zu-Schnell-Fahren 80 Euro, plus einen Punkt in Flensburg und ggf. ein Monat Fahrverbot.

Wer die Fahrschule mit dem Führerschein in der Tasche verlässt, hat keinen Freibrief für rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr. Die Probezeit gilt als erweiterte Praxis-Testphase.

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Auch diese Regeln sollten Fahranfängern bewusst sein

Was viele Fahranfänger nicht wissen, ist die Tatsache, dass jedes Vergehen, das mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet wird, eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen kann. Eine Ausnahme ist das Fahren ohne Plakette in der Umweltzone. Dies ist zwar teurer geworden, hat aber keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Wer sich während der Probezeit etwas zu Schulden kommen lässt und zum Aufbauseminar muss, wird nicht nur belehrt, wie er sich richtig im Verkehr zu verhalten hat, sondern muss für das Aufbauseminar auch noch tief in die Tasche greifen. Mehrere hundert Euro kostet das Aufbauseminar. Wer sich weigert, daran teilzunehmen, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Wer gegen die Null-Promille-Grenze verstößt oder gar unter Drogeneinfluss fährt, kann ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro bezahlen müssen. Auch Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot sind die Konsequenz.