OLG-Urteil: Landgericht Wuppertal muss verhandeln Doch Prozess gegen Mitglieder der "Scharia-Polizei"
Wuppertal · Im Fall um die so genannte "Scharia-Polizei" muss das Landgericht Wuppertal doch gegen acht Angeklagte verhandeln. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden.
Unter den mutmaßlichen Salafisten ist der bundesweit bekannte Sven Lau aus Düsseldorf, der derzeit in einem anderen Verfahren wegen Terrorismus-Vorwürfen belangt wird. Das Landgericht hatte die Anklage Anfang Dezember aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten am 3. September 2014 einen Rundgang durch die City Elberfeld unternommen haben. Dabei hätten sechs von ihnen Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharia Police" getragen. Lau habe in Redebeiträgen geäußert, "dass die Gesetzgebung Allahs durchgeführt wird". Der Rundgang solle so wahrgenommen werden, "wie das Ordnungsamt oder die Polizei, die auf Streife ist". Passanten würden "ermahnt", damit diese nicht nachlässig gegenüber Geboten der Scharia würden. Laut Anklage haben die Männer damit insgesamt gegen das Uniformverbot des Versammlungsgesetzes vorstoßen.
Das Landgericht hatte eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift verneint. Es sei keine Nähe zu uniformierten Aufzügen nach historischem Vorbild als Ausdruck von Gewalt erkennbar. Dem widerspricht das Oberlandesgericht. In seiner vorläufigen Einschätzung, die das Gericht am Dienstag bekannt gab, heißt es: Der Auftritt habe tatsächlich einschüchternd militant wirken können. Das liege an der Nähe zu einer Religionspolizei, wie sie aus islamisch geprägten Ländern bekannt sei. Die Angeklagten hätten mit "Sharia" ihr gemeinsames, politisches Ziel genannt. Das Wort "Police" zeige den Willen, das auch durchzusetzen.
Ein Termin zur Verhandlung vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts steht noch nicht fest. Ursprünglich waren neun Männer angeklagt worden. Gegen einen hat das Oberlandesgericht das Verfahren vorläufig eingestellt: Er soll in die Türkei ausgereist sein und dort Arbeit und Studium aufgenommen haben. Damit ist er für den Prozess auf absehbare Zeit nicht erreichbar. Die übrigen Angeklagten müssen mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren rechnen, sollten sie verurteilt werden.