Die Ermittlungen waren durch Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes in Gang gekommen, nach denen über den Internetdienst „Instagram“ Kinderpornodateien verbreitet worden waren, die dem Angeschuldigten zugeordnet werden konnten.
„Die weiteren, von hier aus geführten Ermittlungen führten zu einer Hausdurchsuchung bei dem Tatverdächtigen, bei der mehrere Datenträger sichergestellt werden konnten“, so die Staatsanwaltschaft. „Intensive Anschlussermittlungen, insbesondere bei der Auswertung von Chatnachrichten des Angeschuldigten führten rasch zur Erhärtung des Tatverdachts. Der Angeschuldigte wurde daraufhin am 25. Juni 2020 vorläufig festgenommen.“ Am Tag danach erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl.
Der zuständigen Strafkammer am Landgericht Wuppertal liegt ein Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens vor, über den noch entschieden wird. Für den Fall einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine empfindliche Freiheitsstrafe.