"Schariah-Polizei": Landgericht entscheidet
Wuppertal · Ob den Mitgliedern der so genannten "Schariah-Polizei" der Prozess gemacht wird, darüber entscheidet das Wuppertaler Landgericht. Der eigentlich zuständige Strafrichter am Amtsgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft "wegen der besonderen Bedeutung der Sache" an die höhere Instanz weitergeleitet.
In seiner Begründung führte der Strafrichter aus, dass sich das vorliegende Verfahren aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen heraushebe. "Dies zeige sich daran, dass sowohl der Vorfall selbst als auch die jetzt erfolgte Anklageerhebung auf ein breites, bundesweites Medieninteresse gestoßen sei. Auch habe der Vorfall in der Bevölkerung ein erhebliches Unsicherheitsgefühl und großen Unmut hervorgerufen und öffentliche Diskussionen ausgelöst. Hochrangige Politiker hätten sich zum Vorfall geäußert und positioniert. Schließlich handele es sich beim Angeklagten Sven L. um eine zentrale Figur der deutschen Salafisten-Szene und er habe als solcher eine hervorragende Stellung. Insgesamt hebe sich die Strafsache damit deutlich von anderen Strafsachen ab und handele es sich um einen Fall von besonderer Bedeutung", so das Amtsgericht am Montag (7. September 2015) in einer Pressemitteilung.
Das Landgericht muss nun prüfen, "ob der für die Eröffnung des Verfahrens erforderliche Tatverdacht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorliegt, das Verfahren eröffnet und ein Hauptverhandlungstermin anberaumt werden wird".
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat acht Beschuldigte aus der Salafisten-Szene wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz angeklagt. Demnach sollen die Männer im September vor einem Jahr als selbst ernannte "Scharia-Polizei" Muslime in der Wuppertaler Innenstadt belästigt haben.