Verwaltung Diesmal ohne Weihnachtsmarkt?
Wuppertal · Eigentlich schien die Sache mit den Weihnachtsmärkten auf einem guten Weg. Im Februar hatte der Rat die Gründung einer städtischen Markt GmbH beschlossen, um die Märkte selbst zu organisieren. Jetzt steht sie ohne Geschäftsführer da und ist handlungsunfähig.
Geplant war eine städtische GmbH, die es dem Geschäftsführer ermöglichen sollte, auch eigene Stände zu betreiben. Dieser Ausrichtung stimmte die Bezirksregierung jedoch nicht zu. Für Martin Bang, Leiter des Stadtmarketings, Grund von seinem vorgesehenen Posten als Geschäftsführer der Markt GmbH zurückzutreten. "Ich war gern bereit, mich um ein neues Konzept zu kümmern und den Märkten ein neues Gesicht zu geben", sagte Bang auf Rundschau-Nachfrage, "aber nur Buden zu vermieten, das war nicht die Zielvorgabe."
Für Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis ist das nicht verständlich. "Würstchen verkaufen, ist nicht Aufgabe der Stadt. Das ist nichts Neues und insofern für mich auch nicht überraschend, dass hierzu keine Genehmigung erteilt wurde." Dass dies daher nicht vorab geklärt wurde, wundert Bang. "Das Spielfeld zu definieren ist nicht meine Aufgabe, sondern die des Beteiligungsmanagements. Ich sollte mich um das kümmern, was auf dem Platz stattfindet."
Zudem drängt die Zeit. In acht Monaten sollen die Weihnachtsmärkte öffnen. Viele Marktbeschicker haben längst in anderen Städten ihre Teilnahme zugesagt. Zudem sieht das Gesetz es erstmals vor, dass solche Märkte europaweit ausgeschrieben werden müssen — so sie nicht von der Stadt selbst organisiert werden. Und dafür, das hatte Stadtdirektor Johannes Slawig immer wieder betont, sei es inzwischen zu spät.
Gibt es also folglich in diesem Jahr überhaupt keinen Weihnachtsmarkt in Wuppertal? Panagiotis Paschalis hält eine eine Lösung noch immer für möglich. Da die GmbH ohne Geschäftsführer nicht handlungsfähig ist, ginge es nur, wenn die bisherigen Veranstalter — in Elberfeld die IG 1 und in Barmen die Schausteller-Vereinigung — noch einmal selbst die Weihnachtsmärkte ausrichten. Quasi als Übergangslösung. Das allerdings ist juristisch nicht einwandfrei, da — siehe oben — eine Direktvergabe nicht mehr erlaubt, statt dessen eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben ist. "Wir müssen sehen, dass wir es juristisch auf einigermaßen sichere Füße stellen", so Paschalis. "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Eine langfristige Lösung sei dies natürlich nicht. "Der Stadt muss klar sein, dass sie sich mit diesem Thema befassen muss", warnt der Beteiligungsdezernent. "Und auch, dass sie wahrscheinlich Geld dafür in die Hand nehmen muss."