„Gesetzliche Mitbestimmung“ DGB Wuppertal ruft zur Betriebsratswahl auf

Wuppertal · Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 finden in Deutschland Betriebsratswahlen statt. Auch in Wuppertal werden in Hunderten Unternehmen Betriebsräte gewählt. Sie sollen die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten, die gesetzliche Mitbestimmung gestalten und für Demokratie im Betrieb sorgen.

Der Wuppertaler DGB-Vorsitzende Guido Grüning.

Foto: SPD

Guido Grüning, Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes in Wuppertal, fordert die Beschäftigten auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Die Lebensqualität wird durch die betriebliche Mitbestimmung oft mehr beeinflusst, als durch politische Mitbestimmung. Arbeitszeit, Eingruppierung, Überstunden, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und zuletzt Regelungen zur Kurzarbeit und zum betrieblichen Hygieneschutz - oft sind es betriebliche Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die Sicherheit und Gerechtigkeit gewährleisten.“

An der Seite von starken Gewerkschaften, die den Austausch und die Unterstützung verschiedener Betriebsräte in einer Branche organisierten, könnten Betriebsräte aber auch kreative Impulse und innovative Ideen aus der Belegschaft aufnehmen, „um Jobs zu sichern und die Unternehmen fit für die Zukunft zu machen“, so der DGB.

Derzeit werden rund 40 Prozent der Beschäftigten von Betriebsräten vertreten. Gewählt werden kann ein Betriebsrat bereits in kleinen Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten. Hier sieht der DGB noch ein großes Potenzial, da besonders in Kleinbetrieben in der Vergangenheit die Wahl einer betrieblichen Interessensvertretung behindert worden sei. Das werde aber in Zukunft erschwert, glaubt DGB-Chef Grüning: „Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde vereinbart, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt einzustufen sind.“

Für den DGB müssten die Mitbestimmungsrechte mit Blick auf die anstehende Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft ausgebaut werden. Das gelte vor allem für Beschäftigungssicherung, Personalplanung und Weiterbildung. „Mit Blick auf Themen wie Digitalisierung, Klimaschutz oder die Auswirkungen der Arbeitsgestaltung in der Corona-Pandemie und danach, braucht es die Erfahrungen, Ideen und Sichtweisen der Beschäftigten“, so Grüning.