Staatsanwaltschaft Wuppertal Anklage gegen ehemalige Mitarbeiter der Tafel
Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter und eine ehemalige Mitarbeiterin des Vereins Wuppertaler Tafel erhoben. Ihnen wird unter anderem Unterschlagung und Hehlerei vorgeworfen. Gegen aktuell bei der Tafel beschäftigte Personen besteht kein Tatverdacht.
Die umfangreichen Ermittlungen wegen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten liefen seit März 2021. Im Mittelpunkt stehen vier 33, 34, 36 und 73 Jahre alte Männer und eine 40 Jahre alte Frau. Es bestehe „nach hiesiger Bewertung im Wesentlichen der hinreichende Tatverdacht, dass ein inzwischen ehemaliger Kantinenleiter und ein aktuell ebenfalls nicht mehr bei dem Verein tätiger Lagerleiter im erheblichen Umfang an den Verein geflossene Lebensmittel- und Sachspenden abgezweigt und diese – teilweise unter Mitwirkung der anderen angeschuldigter Personen – an Dritte verkauft und die eingenommenen Gelder in den legalen Geldkreislauf überführt haben dürften“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch (10. Januar 2024) mit. Dabei soll es sich „unter anderem um an den Verein gespendete Schokolade und um FFP-2-Masken handeln, die während der Corona-Pandemie an den Verein abgegeben worden waren“.
Außerdem besteht der Verdacht, „dass ein damaliges Vorstandsmitglied des Vereins von den Machenschaften der vorgenannten Personen gewusst, diese gebilligt und entgegen seiner dem Verein gegenüber bestehenden Verpflichtungen hiergegen nicht eingeschritten ist“. Den Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft deshalb „je nach ihrer mutmaßlichen Tatbeteiligung die Vorwürfe der Unterschlagung, der Geldwäsche, der Hehlerei und der Untreue“ vor.
Gegen die Frau wird außerdem der Vorwurf des Subventionsbetruges erhoben, „da sie ohne Mitwirkung der anderen Personen zu Unrecht Mittel aus der NRW-Soforthilfe 2020 (so genannte ,Corona-Soforthilfe‘) beantragt und erhalten haben soll.
Der entstandene Gesamtschaden aller Beschuldigten liegt laut Staatsanwaltschaft „im unteren 6-stelligen Bereich“. Ob das Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet nun das Amtsgericht Wuppertal. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelten die Angeschuldigten als unschuldig.