Deal vor Landgericht geplatzt Angeklagter verweigert volles Geständnis
Wuppertal · Justizdrama im Wuppertaler Landgericht: Dort platzte der Prozess um einen schweren Raubüberfall auf einen Wuppertaler Busfahrer. Anders als im Vorfeld angekündigt, verweigerte der Angeklagte plötzlich ein volles Geständnis.
Es war ein spektakuläres Verbrechen, das im Sommer 2012 in Beyenburg über die Bühne ging, als ein Busfahrer brutal überfallen wurde. In einem ersten Prozess gegen drei der Täter hatte der 54-Jährige schwer gezeichnet und immer noch tief erschüttert berichtet, wie er an der Endhaltestelle Siegelberg in Beyenburg im Bus von drei Maskierten angegangen worden sei. Sie hätten ihn mit einer Pistole bedroht, Geld gefordert, geschlagen. Schließlich seien sie mit der Beute von 30 Euro Wechselgeld geflohen.
Vor der Verhandlung mit dem mutmaßlichen Haupttäter hatten die Richter der fünften Strafkammer mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen so genannten "Deal" ausgehandelt, um dem Opfer eine weitere Aussage zu ersparen. Der Vorsitzende Richter: "Wir wollen verhindern, dass der Fahrer noch einmal traumatisiert wird." Die Absprache sah vor: Gibt er alles zu, dann ist die Strafe höchstens fünfeinviertel Jahre Gefängnis. Zugleich gab es die Zusage an Staatsanwaltschaft und Opferanwalt: Weniger als viereinviertel Jahre würden es nicht werden. Beides hat es seit Jahren nicht gegeben. Die Gefahr rechtlicher Fehler ist hoch. Doch der Angeklagte hatte zugestimmt.
Zu Verhandlungsbeginn berichtete der Angeklagte über seinen persönlichen Werdegang vom Besuch einer Waldorf-Schule bis zu seiner und seiner Arbeit in der Pflege — und über Verantwortung ("Ich finde gut, den Patienten jeden Tag zu zeigen: Du bist nicht allein.") Doch habe er auch massiv Alkohol konsumiert, oft das ganze Wochenende durchgefeiert. Das Problem: Laut Aussage des Überfallenen muss mit der Gaspistole geschossen worden sein. Einer der Maskierten habe ihm aufs Gesicht gezielt, er habe eine Abwehrbewegung gemacht. Dabei sei ein Schuss in die Decke des Busses gegangen. Diesen Punkt bestritt der 26-Jährige. Und ließ sich darin nicht beirren. Damit platzte die Absprache.
Nach der Tat hatte sich der Angeklagte 8.000 Euro vom Vater geliehen. Fast alles gab er über seinen Verteidiger Claus Burghoff an den Busfahrer, um so eine mildere Strafe zu bekommen. Entsprechend war dem Vater des Angeklagten im Publikum das Entsetzen anzusehen, als Richter Martin Grund seinem Sohn die Folgen verdeutlichte: Den Busfahrer zu schonen, hätte eine milde Strafe gebracht. Das Gericht ist nun an die Absprache nicht mehr gebunden. Die Strafe könnte wieder höher ausfallen, als zugesagt: "Sie allein wissen, ob Sie das aus Überzeugung sagen oder ob es doch anders war. Es ist Ihre Entscheidung."
Ein Termin zur neuen Verhandlung steht noch nicht fest. Das Gericht hat das Verfahren zunächst abgebrochen, diesmal weil keine Termine für Zeugenvernehmungen frei sind. Die drei früheren Mitangeklagten sind teils zu Haft-, teils zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eines der Urteile ist bereits rechtskräftig.