Autofahrer gegen Ordnungsamt Ein rätselhaftes Knöllchen
Wuppertal · Laut Ordnungsamt soll Marianne R. auf privatem Gelände falsch geparkt haben. Nachvollziehen lässt sich das nicht.
Seit 1989 lebt das Ehepaar R. in seiner Eigentumswohnung in einer privaten Wohnanlage an der Birkenhöhe. Neben den dazu gehörigen Häusern 7 bis 13 sind Parkplätze für Eigentümer ausgewiesen. In Richtung Einfahrt Tiefgarage wurde außerdem vor Jahren eine nicht markierte Stellfläche für Besucher angelegt. Genau dort parkend, erhielt Marianne R. am 9. September 2016 um 19.10 Uhr ein Knöllchen vom Ordnungsamt.
Vier Tage später flattert wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit eine Zahlungsaufforderung inklusive "Tatortfoto" ins Haus. 35 Euro soll sie dafür zahlen, dass sie "vor Haus Nr. 7 in einer privaten amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt" geparkt habe. Kurios: Die fragliche Stellfläche befindet sich neben Haus 13, es führt lediglich ein Fußweg zu Haus 7, das genau am anderen Ende der Wohnzeile liegt.
Am 1. Oktober legt Joachim R. gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein, informiert über den Irrtum in Sachen Hausnummer und teilt dem Ordnungsamt mit, dass dort, wo das Auto zum besagten Zeitpunkt stand, weder eine Feuerwehrzufahrt noch ein Parkverbot ausgewiesen ist. Eine Ortsbesichtigung der Rundschau bestätigt das: Der Hinweis auf eine Feuerwehrzufahrt hängt deutlich weiter oben an einem Zaun, das entsprechende Halteverbotsschild schließt die fragliche Stellfläche erkennbar nicht ein.
Das Ordnungsamt sieht das trotzdem anders und bleibt hartnäckig: "Nach persönlicher Überprüfung des Sachverhaltes komme ich zu dem Ergebnis, dass die Verwarnung zu Recht erfolgte", so die Antwort von Ordnungsamtsleiter Michael Wolf. Nicht nur das. Am 8. Dezember kommt ein Bußgeldbescheid: Jetzt sind, inklusive Gebühren und Auslagen, bereits 63.50 Euro fällig. Die das Ehepaar nicht zahlt: "In all den Jahren, die wir hier wohnen, hat es nie eine Verwarnung wegen Falschparkens gegeben. Übrigens auch nach besagtem Vorfall nicht mehr." Und so, wie der Sachverhalt sich präsentiere, liege das Ordnungsamt mit seiner Begründung schlichtweg falsch.
Die R.'s halten den Widerspruch aufrecht und sind gespannt, wie die Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Angelegenheit würdigt. Denn an die hat das Ordnungsamt das weitere Verfahren laut Schreiben vom 23. Dezember jetzt delegiert.