Vorfall vor Gericht Angeklagter schneidet sich beide Unterarme auf

Wuppertal · Ein 34-jähriger Angeklagter schnitt sich nach der Urteilsverkündung im Saal beide Unterarme mit einer Rasierklinge auf. Zwei Justizwachtmeister griffen sofort ein und leisteten Erste Hilfe.

Mit dieser Klinge schnitt sich der Mann die Unterarme auf.

Foto: Dirk Lotze

Die 2. Strafkammer hatte den Mann zuvor zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Für die Selbstverletzung im Gericht verwendete er eine 3,5 Zentimeter lange Klinge, teils umwickelt mit Papier und Klebeband. Anscheinend wurde sie wegen ihrer geringen Größe bei mehreren Kontrollen nicht bemerkt.

Die Wachtmeister schlugen dem Angeklagten das improvisierte Messer aus der Hand, konnten aber nicht verhindern, dass er sich schwer verletzte. Die Helfer banden die Wunden mit Gurten provisorisch ab, die sonst zum Bündeln von Akten dienen. Schließlich übernahm der Rettungsdienst und brachte den Mann ins Krankenhaus.

Der Anklage zufolge hatte der 34-Jährige am Nachmittag des 14. Juni aus einer Drogerie in Wülfrath Waren für 480 Euro gestohlen. Dabei ging es unter anderem um Kosmetika und Strümpfe. Zwei Zeugen hatten den Mann verfolgt und zunächst vorübergehend gestellt. Daraufhin schwang er einen Stockschirm über dem Kopf, um sich freie Bahn zu schaffen. Die Zeugen mussten ausweichen, um nicht getroffen zu werden. Der Angeklagte stolperte schließlich und wurde überwältigt. Die Strafkammer wertete das Geschehen als besonders schweren räuberischen Diebstahl. Dafür sieht das Gesetz ähnliche Strafen wie für Raub vor.

Laut Gericht gab es in den Unterlagen des Gefangenen keinen Hinweis auf Suizidgefahr. Der 34-Jährige habe nach der medizinischen Behandlung erklärt, es sei ihm um ein Zeichen gegen seine Verurteilung gegangen. Er habe nicht sterben wollen.

Gegen sein Urteil ist Revision möglich. Über den Aufenthalt des vorbestraften und wohnungslosen Mannes, der aus Georgien stammen soll, entscheidet später eine Verwaltungsbehörde. Er ist in Deutschland unter mindestens vier verschiedenen Identitäten bekannt.

Laut früherer Mitteilung der Polizei bestand bei der Festnahme bereits ein Ausweisungs-Haftbefehl.