Die nach dem Gesetz zwingend notwendige persönliche Arbeitslosmeldung war ausgesetzt. Ab 1. September 2021 ist diese Sonderregelung weggefallen und Arbeitslosmeldungen müssen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Fragen beantwortet die Agentur für Arbeit unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00. Viele Kundenanliegen lassen sich die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/eservices