Wuppertaler MdB Jürgen Hardt (CDU) „Umfassende Hochwasserhilfen auf dem Weg“

Wuppertal · Der Deutsche Bundestag das Aufbauhilfegesetz 2021 („Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze“) beschlossen. Der Wuppertaler CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt begrüßt die Entscheidung.

Hochwasserschäden in Beyenburg.

Foto: Daniel Könen

30 Milliarden Euro werden Bund und Länder als nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ für die Folgen des Hochwassers für Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das Gesetz wurde in Erster Lesung im Bundestag behandelt. Die Abstimmung über das Gesetz ist für den 7. September vorgesehen, der Bundesrat soll dem Gesetz in einer Sondersitzung ebenfalls zeitnah zustimmen.

„Die Arbeiten an den notwendigen Rechtsverordnungen zur Umsetzung der ,Aufbauhilfe 2021‘ laufen in den Bundesländern auf Hochdruck. Die Landesregierung NRW hat zugesichert, die Verordnung parallel zum Gesetzgebungsverfahren zu erarbeiten, damit Hilfen ohne Zeitverzug möglich sind“, so Hardt. „Das Gesetz sieht vor, für Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und den Aufbau der Infrastruktur Kosten komplett zu erstatten, wenn keine Leistung durch Dritte erfolgt. Wenn der Schaden versicherungsfähig war und der betroffene Haushalt auf eine Versicherung verzichtet hat, muss gegebenenfalls mit einem Abschlag auf die Zahlung aus dem Fonds gerechnet werden. Doch in den meisten Fällen in meinem Wahlkreis war eine Versicherung gegen Elementarschäden nicht möglich. Dann wird der Fonds in vollem Umfang helfen. Ich setze jetzt darauf, dass die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes in NRW mit der versprochenen Geschwindigkeit kommt und das Bewilligungsverfahren möglichst unbürokratisch abläuft.“

Jürgen Hardt.

Foto: Büro Hardt

Der Christdemokrat: „Mein persönlicher Ratschlag an alle Betroffenen ist, Fotos zu sichern, alle Belege für Ausgaben zu sammeln und auch persönliche Arbeitsstunden zu dokumentieren, so dass der Nachweis des entstandenen Schadens leicht möglich ist.  Ich setze auch darauf, dass die Bergischen Großstädte ihren betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es um die Beantragung von Mitteln geht. Auch der Schaden, der an der kommunalen Infrastruktur selbst entstanden ist, wird ausgeglichen. Die Verwaltungen sollten ihre Schadensaufnahme und die daraus folgenden Investitionsplanungen jetzt zügig vornehmen. Denn in diesem Solidaritätsfonds ,Aufbauhilfe 2021‘ liegen Chancen, die auch für unsere Städte genutzt werden können.“