Wegen 1. Mai: MLPD klagt beim Verwaltungsgericht Witten und Herne haben genehmigt
Betr.: verbotene 1. Mai-Kundgebung
Kräfte des internationalistischen Bündnisses und die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Kreis Bergisch-Land, hatten einen Antrag zur Durchführung einer 1. Mai-Kundgebung mit strengen Auflagen zum Gesundheitsschutz beantragt. Gegen das skandalöse Verbot wurde Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Wie in vielen Städten in Deutschland gibt es Initiativen, den 1. Mai, wie seit 130 Jahren, als internationalen Kampftag der Arbeiterklasse öffentlich zu begehen, entgegen der vorschnellen Absage des DGBs.
Gerade jetzt gibt es viele aktuelle Gründe – die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise ist durch die Corona-Pandemie verschärft worden: Mit der Kurzarbeit wird notdürftig überdeckt, dass mit Entlassungen die Lasten der Krise auf die Arbeiter, Angestellten und ihre Familien abgewälzt werden sollen. Während besonders den großen Monopolen Milliarden zugeschoben werden, bekommen die Pflegekräfte für ihren aufopferungsvollen Einsatz salbungsvolle Worte und ein Geschacher um eine Einmalzahlung von 500 Euro.
Die Flüchtlingslager in Griechenland, aber auch Einrichtungen hier, wie in Mettmann, sind von der Pandemie besonders bedroht. Welche fatalen Auswirkungen die Krise auf die Kommunen hat, ist noch gar nicht abzusehen.
Trotz eines umfänglichen Sicherheitskonzepts, trotz einer freiwilligen Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 50 Personen und Kundgebung ohne Demonstration hat die Stadt Wuppertal mit Verfügung vom 24. April 2020 dies untersagt.
Als Grund wird der Schutz vor Corona vorgeschoben. So wird als ein Punkt aufgeführt: „Auch das von Ihnen angekündigte Tragen eines Mundschutzes durch die Teilnehmer führt nicht zur Genehmigungsfähigkeit der Versammlung. Einen ausreichenden Schutz bieten nur zertifizierte Schutzmasken. Mit anderen „Hilfsmitteln“, etwa dem sogenannten „Mund-Nasen-Schutz“ ist keinesfalls ein Infektionsausschluss zu erreichen.“
Wo sind denn die zertifzierten Schutzmasken für die Schüler, Arbeiter und Arbeiterinnen, hier spielt der Gesundheitsschutz keine Rolle. Die Produktion muss weiterlaufen für die Gewinne, darum sollen auch die Kinder wieder in die Schule. Mit dem Argument dürfte auch keine Schwebebahn fahren.
Dies entlarvt, dass es nicht um die Sorge des Gesundheitsschutzes geht, sondern eher darum, Widerstand gegen die schon angedrohten Abwälzungen der Krisenlasten auf die Massen zu verhindern. Die Stadt verstößt damit gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass die Versammlungsfreiheit nicht generell außer Kraft gesetzt werden darf.
Die Kirchen werden ab dem 1. Mai wieder geöffnet, die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit nicht?
Der 1. Mai, seit 130 Jahren internationaler Kampftag der Arbeiterbewegung, soll in Wuppertal nicht auf der Straße stattfinden? Städte wie Witten und Herne haben dies genehmigt. Der Chef des zuständigen Ordnungsamts, Herr Nocke, hat schon eine Veranstaltung mit der Parteivorsitzenden der MLPD, Gabi Fechtner, aus dem offiziellen Programm des Engelsjahres geworfen. Es ist nicht zu übersehen, dass auch hier der Antikommunismus eine treibende Rolle spielt.
Damit wird die Stadt nicht durchkommen.
Helmut Böhmler (MLPD, Kreis Bergisch Land)