Leserbrief „Nicht sonderlich bürgerfreundlich“

Betr.: Kosten fürs Parken an einer E-Ladestation

Die Zusatzinformation über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Zusatzinformation über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Foto: Ute Gottschalk

Als neue E-Auto-Besitzer haben wir diverse Ladepunkte der WSW im Stadtgebiet genutzt, welche mittels großer Beschilderung vier Stunden freies Parken beim Ladepunkt ausweisen.

Jetzt kam die erste Rechnung und weist aus, dass an jedem Ladepunkt der WSW ab der dritten (!) Ladestunde Blockiergebühren von zehn Cent pro Minute anfallen. Somit für die vierte Ladestunde sechs Euro. Festzustellen ist das an einem AGB-Aushang in kleinster Schrift im DIN-A4-Format.

Durch die abweichende Vier-Stunden-Parkzeit wird dem Kunden suggeriert, man könnte vier Stunden ohne Blockiergebühr laden, denn den ganzen AGB-Text liest sich ja eh keiner durch. Auch auswärtige Nutzer zum Beispiel am Zoo-Parkplatz am Kuhstall oder in der City werden so geschickt zur Kasse gebeten.

Auf Nachfrage bei den WSW sagen diese, mit der Parkbeschilderung hätte man nichts zu tun, da müsse man sich an die Stadt wenden. Ich könnte mir vorstellen, dass die WSW die ursprüngliche Vier-Stunden-Ladezeit einfach mal eingekürzt haben, ohne dass die Beschilderung über die Stadt angepasst wurde. Schriftverkehr liegt zu diesem Thema bei uns vor.

Nicht sonderlich bürgerfreundlich beziehungsweise e-mobilitätsfreundlich. Wir laden künftig woanders und werden diese Praktiken nicht mehr unterstützen.

Ute Gottschalk

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