Leserbrief „Unsinnige Bauvorschrift – oder unsinnige Auslegung“

Betr.: „Als wohnten wir neben Thyssen“, Rundschau vom 4. November 2023

Symbolbild.

Foto: Rundschau

Der Artikel zeigt ein Musterbeispiel an unsinniger Bauvorschrift – oder unsinniger Auslegung. Ob die Vorschrift wohl genauso ausgelegt würde, wenn ein Mitarbeiter der Bauamtes in dieser Wohnung leben müsste?

Wilhelm Hedemann

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