Bunte Wand am Briller Kreuz Das Originalmotiv – und nichts anderes
Betr.: „Bunte Wiederauferstehung?“, Rundschau vom 2. Oktober
Im Text des vorletzten Absatzes steht am Anfang der Satz: „Vorgesehen ist (...), dass nach der technischen Sanierung das Wandgemälde erneuert wird. Ob das bisherige Motiv oder eine andere Gestaltung umgesetzt wird, kann die Bezirksvertretung (...) entscheiden.“
Da bin ich anderer Meinung: Das kann sie nicht entscheiden!
Das Motiv des Wandgemäldes wurde nach meinen Erinnerungen seinerzeit in den 70er Jahren nach einem Preisausschreiben an den Wuppertaler Schulen von einer Schulklasse in Sonnborn erdacht, und sie hat einen entsprechend ausgeschriebenen Preis gewonnen. Erst dann wurde die Schutzwand nach dem Motiv der Schulklasse von dem genannten Künstler bemalt. Die Klasse hat nach einem Ratsbeschluss dafür einen namhaften Betrag in die Klassenkasse bekommen.
Ich war in der Zeit Mitglied im Bauausschuss des Rates – und war bei der Abstimmung anwesend und stimmberechtigt.
Es würde doch beispielsweise bei der Restaurierung eines Gemäldes von Rembrandt oder einem anderen Künstler auch niemandem einfallen oder gestattet werden, ein Kunstwerk zu verändern. Genauso muss es mit dem Entwurf und der Ausführung dieses Kunstwerkes geschehen.
Die Restaurierung muss meines Erachtens nach geltendem Recht genauso wieder ausgeführt werden, wie die Schulklasse es im Zeichenunterricht gewollt und der Künstler auf die Wand gebracht hat.
Ich hoffe, die Wuppertaler Öffentlichkeit und der entsprechende Ratsausschuss sind heute in einer solchen Sache der gleichen Meinung – und die Wand wieder wieder mit dem Originalmotiv versehen werden.
Vielleicht gibt es ja noch ehemalige Schüler der Klasse, die im Falle einer anderweitigen Gestaltung entsprechende Rechtsmittel einlegen werden?
Udo Koch-Mehrin